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Leserbriefe über „Erfolg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Published On: 4. August 2023 15:30

Gerichtsverfahren von Florian Warweg gegen die Bundespressekonferenz e.V. (BPK e.V.)

In einem Gerichtsverfahren hat das Berliner Landgericht entschieden, dass die Bundespressekonferenz e.V. (BPK e.V.) verpflichtet ist, Florian Warweg Zugang zu seinen Veranstaltungen und Angeboten zu gewähren, ähnlich wie einem Mitglied. Das Gericht betonte, dass dieser Anspruch insbesondere aus Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes resultiert und dass die BPK e.V. an die Einhaltung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Wenn die BPK e.V. innerhalb eines Monats keine Berufung einlegt, könnte Florian Warweg ab September über Regierungspressekonferenzen berichten und bisher selten angesprochene sozialpolitische Themen ansprechen.

Leserbriefe

Hier sind einige ausgewählte Leserbriefe, die von Christian Reimann zusammengestellt wurden:

Leserbrief 1

Herzlichen Glückwunsch, Herr Warweg! Ihr erfolgreicher Rechtsstreit zeigt erneut, dass Grundrechte, insbesondere im Umfeld der Mächtigen, nicht einfach geschenkt werden, sondern erkämpft werden müssen.

Leserbrief 2

Als im Ruhestand befindlicher Rechtsanwalt und langjähriger Leser der Nachdenkseiten beglückwünsche ich Sie zu dem Urteil, das Sie gegen den e.V. der Bundespressekonferenz erstritten haben. Dieses Urteil stärkt nicht nur die Position der Nachdenkseiten

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Leserbriefe zu „Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren“

Hier wird über das Gerichtsverfahren von Florian Warweg gegen die Bundespressekonferenz e.V. (BPK e.V.) berichtet. Das Berliner Landgericht hat in einem Urteil entschieden, dass die Beklagte dazu verurteilt wird, „den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Gericht hat u.a. darauf hingewiesen, dass dieser Anspruch insbesondere aus Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes folge und „der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Falls die BPK e.V. nicht innerhalb eines Monats Berufung einlegen sollte, könnte Florian Warweg ab September aus den Regierungspressekonferenzen berichten. Es sollen vor allem bisher in der BPK nur sehr selten zur Sprache gekommene sozialpolitische Themen angesprochen werden. Wir danken für die zahlreichen und interessanten Leserbriefe. Hier

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