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Schnelle Abwicklung der Meinungsfreiheit

Published On: 4. August 2023 15:55

Veröffentlicht am: 4. August 2023 | Anzahl Kommentare: 2 Kommentare

Die Justiz als Handlanger einer NATO-Bundesregierung! Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann. In ganz Deutschland häufen sich die Fälle von angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Diese Fälle werden juristisch verfolgt. Laut den Stuttgarter Nachrichten gibt es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, wonach der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist. Die Justiz ist in Bewegung. Es gibt offensichtlich eine wachsende Anzahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Artikel 5 des Grundgesetzes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“ Meinungen können falsch oder richtig sein, aber sie sind auf keinen Fall verboten.

Kurzer Prozess einer regierungstreuen Justiz

Der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus ist ein Beispiel dafür, wie eine regierungstreue Justiz gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Designer wurde kürzlich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf zugestellt, in dem er beschuldigt wurde, gegen § 138 Nummer 5 verstoßen zu haben, indem er den „öffentlichen Frieden“ gestört habe und nun 3.500 Euro zahlen müsse. Strafbefehle ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, ein kostensparendes und schnelles, daher „vereinfachtes“ oder verkürztes Strafverfahren durchzuführen. Der Angeklagte erhält eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung erforderlich ist.

Zeuge der Justiz im Polizeipräsidium Düsseldorf

Was hat der Designer getan, um einen kurzen Prozess zu verdienen? Auf seiner Facebook-Seite äußerte er sich zum Krieg in der Ukraine wie folgt: „Übrigens hat Russland in Übereinstimmung mit § 51 des Völkerrechts gehandelt (Recht auf Selbstverteidigung)“. Strathus hat seine Meinung geäußert. Im Jahr 2018 gab es in Deutschland rund 32 Millionen Facebook-Nutzer. Heute sind es wahrscheinlich noch mehr. Wie haben es die Behörden geschafft, aus den Millionen Nutzern eine angebliche strafbare Äußerung herauszufiltern? Der Strafbefehl gibt einen Hinweis: Als Zeuge für das Meinungsverbrechen des Designers wird ein „KK Aurisch“ genannt, der im „Polizeipräsidium Düsseldorf“ ansässig sein soll.

Schnüffel-Algorithmus

Unter der Adresse des Düsseldorfer Polizeipräsidiums finden sich der „Staatsschutz“ und das „Landeskriminalamt“. In ihren düsteren Büros wurde offensichtlich ein Algorithmus entwickelt, der im Netz aufspüren soll, was eine grundgesetzfeindliche Justiz als Störung des öffentlichen Friedens betrachtet. Der öffentliche Frieden sei gestört, „wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird“. Die übliche Justiz kann sich nicht vorstellen, dass die Regierung für das erschütterte Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit verantwortlich sein könnte. Fassen wir zusammen: Die parteiische Justiz stellt sich auf die Seite der NATO im Ukrainekrieg. Damit verstößt sie deutlich gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes, beteiligt sich propagandistisch an einem gefährlichen Krieg und entlarvt die Illusion einer unabhängigen Justiz. Der Polizei-Funktionär „KK Aurisch“ ist nur ein Werkzeug im schändlichen Kampf der Justiz gegen die Bevölkerung.

Drohung mit dem Völkerstrafgesetzbuch

Im Beschuldigungskatalog gegen Kay Strathus wird auch erwähnt, dass der Krieg Russlands ein Verbrechen der Aggression nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs darstellt. Dem Designer wird mit einer Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs gedroht. Das ist eine Drohung, die nahe an den Straftatbestand der räuberischen Erpressung heranreicht. Denn natürlich soll die Meinung des Designers verschwinden, da er die Zweifel vieler Bürger am NATO-Krieg in der Ukraine formuliert hat. Die Justiz wird zunehmend zum Diener einer Bundesregierung, für die die NATO-Treue über Recht und Gesetz geht. Diese Verschwörung von Staat und Justiz fand im November 1945 und April 1949 in Nürnberg ein schändliches Ende. Doch auf den höheren Rängen der Justiz scheint es bisher kein Interesse an Lehren aus der deutschen Geschichte zu geben.

+++ Dieser Beitrag wurde zuerst am 4.8.2023 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht. +++ Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags. +++ Bildquelle: Christin Klose / shutterstock +++ Apolut ist auch als kostenlose App für Android- und iOS-Geräte verfügbar! Über unsere Homepage kommen Sie zu den Stores von Apple und Huawei. Hier der Link: https://apolut.net/app/ Die apolut-App steht auch zum Download (als sogenannte Standalone- oder APK-App) auf unserer Homepage zur Verfügung. Mit diesem Link können Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen: https://apolut.net/apolut_app.apk +++ Abonnieren Sie jetzt den apolut-Newsletter: https://apolut.net/newsletter/ +++ Ihnen gefällt unser Programm? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier: https://apolut.net/unterstuetzen/ +++ Unterstützung für apolut kann auch als Kleidung getragen werden! Hier der Link zu unserem Fan-Shop: https://harlekinshop.com/pages/apolut

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Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit

Veröffentlicht am: 4. August 2023 | Anzahl Kommentare: 2 Kommentare Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung! Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann. Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil. Es gibt offenkundig eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Nun sagt der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder hat

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