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Schnelles Vorgehen gegen die Freiheit der Meinungsäußerung

Published On: 4. August 2023 15:55

Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung! Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.

Die deutsche Justiz verfolgt zunehmend Meinungen, die den russischen Angriffskrieg nicht so verwerflich finden, wie es Regierung und Medien behaupten. Dies verstößt jedoch gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, der das Recht auf Meinungsfreiheit garantiert. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist der Fall des Düsseldorfers Kay Strathus, der aufgrund einer Äußerung auf Facebook mit einem Strafbefehl konfrontiert wurde. Die Behörden scheinen einen Algorithmus entwickelt zu haben, um angeblich grundgesetzfeindliche Äußerungen im Netz aufzuspüren. Die Justiz stellt sich damit einseitig auf die Seite der NATO im Ukrainekrieg und verletzt das Friedensgebot des Grundgesetzes.

Die Justiz droht Kay Strathus sogar mit einem Ermittlungsverfahren des internationalen Gerichtshofs, um seine Meinung zum Krieg in der Ukraine zum Verschwinden zu bringen. Diese Vorgehensweise zeigt, dass die Justiz immer mehr zur Dienerin einer Bundesregierung wird, für die die Treue zur NATO über Recht und Gesetz geht. Es ist bedauerlich, dass die höheren Ränge der Justiz keine Lehren aus der deutschen Geschichte ziehen und sich gegen diese Verschwörung von Staat und Justiz stellen.

Dieser Meinungsbeitrag wurde zuerst am 4. August 2023 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht. Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags

Original Artikel Teaser

Kurzer Prozess gegen Meinungsfreiheit

Veröffentlicht am: 4. August 2023 | Anzahl Kommentare: 2 Kommentare Justiz als Dienerin einer NATO-Bundesregierung! Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann. Mal ist es ein Hamburger, dann eine Frau in Köln, jetzt jüngst ein Düsseldorfer: Querbeet Bundesrepublik häufen sich die Fälle wegen angeblicher „Billigung des russischen Angriffskrieges“. Fälle, die juristisch verfolgt werden. Aus den Stuttgarter Nachrichten erfahren wir, dass es eine Umfrage der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg gibt, nach der „der russische Angriffskrieg auch hier immer wieder ein Thema ist“. Die Justiz macht mobil. Es gibt offenkundig eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die deutsche Justiz Meinungen verfolgt: Die Meinung, dass der Krieg der Russen nicht so verwerflich sei, wie Regierung und Medien behaupten. Nun sagt der Artikel 5 des Grundgesetzes: Jeder hat

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