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NSU und der Mord an Lübcke: Berichte des Ausschusses in der Geheimhaltung

Published On: 5. August 2023 14:00

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord hat die Regierungsmehrheit den Schlussbericht abgelehnt und durch einen eigenen Bericht ersetzt. Ohne ein festgelegtes Minderheitenrecht hätten parlamentarische Untersuchungsausschüsse keine Existenzberechtigung. In Bayern und Hessen reicht dafür eine Zustimmung von 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag sind es 25 Prozent. Die Mehrheit kann Beweisanträge ablehnen und sogar den Abschlussbericht ersetzen. Dies ist nun hintereinander im bayerischen Landtag, wo ein Untersuchungsausschuss zum NSU eingesetzt wurde, und im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke geschehen. Die Frage ist, ob die parlamentarischen Regeln noch gelten.

Der bayerische NSU-Untersuchungsausschuss hat innerhalb eines Jahres bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, die jedoch nicht mit der herrschenden Erzählung von den drei Einzeltätern übereinstimmen. Die CSU hat kurzerhand die Kontrolle übernommen und den eigentlichen Bericht für ungültig erklärt. Stattdessen wurde ein eigener Bericht erstellt, der nun als offizieller Abschlussbericht gilt. Dies wirft Zweifel am parlamentarischen Verfahren der Untersuchungsausschüsse auf. In der Landtagsdebatte wurde deutlich, dass das Vorgehen der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler planmäßig erfolgte. Die Frage ist, ob sie ihren Berichtsentwurf bereits frühzeitig vorbereitet haben, um das Manöver durchführen zu können.

Auch im hessischen Landtag fand ein ähnliches Schauspiel statt. Einen Tag nach der Debatte um den Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Bayern wurde im Landtag von Hessen ein nahezu identisches Szenario inszeniert. Die Regierungsfraktionen haben ihren eigenen Bericht vorgelegt und die Arbeit des Ausschusses auf den Kopf gestellt. Die CSU und die Freien Wähler stellen den Ruf der Sicherheitsbehörden über die Aufklärung. Bei unaufgeklärten Morden und einem nicht geklärten Bombenanschlag sind Fragen zur Qualität der Ermittlungen gerechtfertigt. Die AfD unterstützte die Kritik der Regierungsfraktionen und verteidigte die Polizei gegen Vorwürfe von institutionellem Rassismus. In Hessen spielte sich ein ähnliches Schauspiel ab wie in Bayern

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NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen zum Lübcke-Mord kassiert die Regierungsmehrheit den Schlussbericht ein und ersetzt ihn durch einen eigenen. Von Thomas Moser. Ohne verbrieftes Minderheitenrecht gäbe es keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA). In Bayern und Hessen beispielsweise reichen dafür 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag braucht man 25 Prozent. Damit ist das Recht der Minderheit aber meist erschöpft. Beschlüsse eines PUA werden mehrheitlich gefasst. Die Mehrheit kann also Beweisanträge oder bestimmte Zeugen ablehnen. Und sie kann sogar einen Abschlussbericht einkassieren, wegsperren und durch einen eigenen, gefälligeren Bericht ersetzen. So jetzt geschehen hintereinander im bayerischen Landtag, wo es einen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU gab, sowie im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke. Gelten die parlamentarischen Regeln

Details zu NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

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