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NSU und der Mord an Lübcke: Berichte des Ausschusses in Geheimhaltung

Published On: 5. August 2023 14:00

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord hat die Regierungsmehrheit den Schlussbericht abgelehnt und durch einen eigenen Bericht ersetzt. Ohne ein festgelegtes Minderheitenrecht hätten parlamentarische Untersuchungsausschüsse keine Existenzgrundlage. In Bayern und Hessen reicht dafür eine Zustimmung von 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, während im Bundestag 25 Prozent erforderlich sind. Die Entscheidungen des Ausschusses werden mehrheitlich getroffen, was bedeutet, dass die Mehrheit Beweisanträge oder bestimmte Zeugen ablehnen kann. Sie kann sogar den Abschlussbericht des Ausschusses verwerfen und durch einen eigenen Bericht ersetzen. Genau das ist sowohl im bayerischen Landtag, wo ein Untersuchungsausschuss zum NSU eingesetzt wurde, als auch im hessischen Landtag, wo ein Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke eingesetzt wurde, geschehen. Die Frage ist, ob die parlamentarischen Regeln noch gelten.

Im bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss wurden innerhalb eines Jahres bemerkenswerte Ergebnisse erzielt. Diese passten jedoch nicht zum vorherrschenden Narrativ von den drei Einzeltätern (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe), sondern deuteten auf mögliche Helfer oder Mittäter hin und eröffneten völlig neue Perspektiven auf den Fall. Die CSU, die Partei der Regierung, war damit nicht einverstanden und übernahm kurzerhand die Kontrolle über den Ausschuss. Sie erklärte den eigentlichen Bericht für ungültig, erstellte einen eigenen Bericht und machte diesen zum Hauptbericht. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses in München, der 800 Seiten umfasste, wurde aufgrund von angeblichen Verstößen gegen den Geheimschutz und den Datenschutz komplett eingestuft und in einem Geheimschutzschrank des Landtags verwahrt. Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler erstellten parallel dazu einen eigenen Bericht mit etwa 130 Seiten. Dieser Bericht wird nun als der offizielle Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses betrachtet und wirft Zweifel am parlamentarischen Verfahren in Bezug auf Untersuchungsausschüsse auf.

In der Landtagsdebatte im Juli wurde deutlich, dass das Vorgehen der Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler, das von der AfD unterstützt wurde, geplant war. Der CSU-Abgeordnete Holger Dremel warf dem Grünen Ausschussvorsitzenden Schuberl vor, den Abschlussbericht nicht rechtzeitig vorgelegt zu haben. Der FW-Abgeordnete Wolfgang Hauber erklärte, dass es ohne ihren eigenen Bericht keinen Bericht gegeben hätte. Die Frage, die sich stellt, ist, ob die Regierungsfraktionen ihren Berichtsentwurf bereits frühzeitig vorbereitet hatten, um dieses Manöver durchführen zu können. Dies könnte auch ihre Passivität während der Ausschusssitzungen erklären, da sie keine fundierten Fragen mehr stellen mussten. Der Bericht der Regierungsfraktionen hat eine eindeutige Tendenz, die Sicherheitsbehörden zu unterstützen. Es wird behauptet, dass die Datenlöschungen im LKA und bei der Staatsanwaltschaft die Arbeit des Ausschusses nicht beeinträchtigt hätten. Die Verfasser des Berichts, die eigentlich Parlamentarier sind, wehren sich ausdrücklich dagegen, dass die Ermittlungsmethoden und -ergebnisse der Behörden in Frage gestellt werden. Die CSU und die Freien Wähler stellen den Ruf der Behörden über die Aufklärung. Bei fünf unaufgeklärten Morden und einem nicht geklärten Bombenanschlag ist es legitim, Fragen zur Qualität der Ermittlungen zu stellen. In der Landtagsdebatte wehrte sich der CSU-Vertreter Dremel ausdrücklich gegen den Vorwurf der Vertuschung durch die bayerische Staatsregierung, wie ihn Abgeordnete von Grünen und FDP erhoben hatten. Die AfD unterstützte die Kritik der Regierungsfraktionen aktiv. Ihr Vertreter, ein Polizeihauptkommissar, verteidigte „verdiente Landes- und Bundesbeamte“ gegen den Vorwurf des institutionellen Rassismus bei der Polizei. Sowohl die CSU als auch die AfD griffen den Ausschussvorsitzenden persönlich an. Im Hessischen Landtag spielte sich einen Tag nach der Debatte um den Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses in Bayern ein ähnliches Schauspiel ab

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NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen zum Lübcke-Mord kassiert die Regierungsmehrheit den Schlussbericht ein und ersetzt ihn durch einen eigenen. Von Thomas Moser. Ohne verbrieftes Minderheitenrecht gäbe es keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA). In Bayern und Hessen beispielsweise reichen dafür 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag braucht man 25 Prozent. Damit ist das Recht der Minderheit aber meist erschöpft. Beschlüsse eines PUA werden mehrheitlich gefasst. Die Mehrheit kann also Beweisanträge oder bestimmte Zeugen ablehnen. Und sie kann sogar einen Abschlussbericht einkassieren, wegsperren und durch einen eigenen, gefälligeren Bericht ersetzen. So jetzt geschehen hintereinander im bayerischen Landtag, wo es einen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU gab, sowie im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke. Gelten die parlamentarischen Regeln

Details zu NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

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