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NSU und Lübcke-Mord: Berichte des Ausschusses in geheimer Aufbewahrung

Published On: 5. August 2023 14:00

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord hat die Regierungsmehrheit den Schlussbericht abgelehnt und durch einen eigenen Bericht ersetzt. Ohne ein festgelegtes Minderheitenrecht gibt es keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA). In Bayern und Hessen reichen dafür 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag sind es 25 Prozent. Die Mehrheit kann Beweisanträge ablehnen und sogar den Abschlussbericht ersetzen. Dies ist nun hintereinander im bayerischen Landtag, wo es einen Untersuchungsausschuss zum NSU gab, und im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke geschehen. Die Frage ist, ob die parlamentarischen Regeln noch gelten.

Der bayerische NSU-Untersuchungsausschuss hat innerhalb eines Jahres bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, die jedoch nicht zum herrschenden Narrativ von den drei Einzeltätern passen. Die CSU hat den eigentlichen Bericht für ungültig erklärt und einen eigenen Bericht erstellt, der nun als Hauptbericht gilt. Der eigentliche Bericht wurde als geheim eingestuft und im Giftschrank des Landtags verwahrt. Die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler haben einen eigenen Bericht erstellt, obwohl sie im letzten Jahr kein großes Interesse an der Aufklärung gezeigt haben. Der Bericht der Regierungsfraktionen hat eine eindeutige Tendenz pro Sicherheitsbehörden und stellt den Ruf der Behörden über die Sachaufklärung. In der Landtagsdebatte haben sich CSU und AfD gegen den Vorwurf der Vertuschung durch die bayerische Staatsregierung gewehrt.

Im hessischen Landtag wurde einen Tag nach der Debatte um den Schlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses von Bayern ein ähnliches Schauspiel aufgeführt

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NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

Sowohl im bayerischen Untersuchungsausschuss zum NSU als auch im hessischen zum Lübcke-Mord kassiert die Regierungsmehrheit den Schlussbericht ein und ersetzt ihn durch einen eigenen. Von Thomas Moser. Ohne verbrieftes Minderheitenrecht gäbe es keine parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA). In Bayern und Hessen beispielsweise reichen dafür 20 Prozent der Landtagsabgeordneten, im Bundestag braucht man 25 Prozent. Damit ist das Recht der Minderheit aber meist erschöpft. Beschlüsse eines PUA werden mehrheitlich gefasst. Die Mehrheit kann also Beweisanträge oder bestimmte Zeugen ablehnen. Und sie kann sogar einen Abschlussbericht einkassieren, wegsperren und durch einen eigenen, gefälligeren Bericht ersetzen. So jetzt geschehen hintereinander im bayerischen Landtag, wo es einen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU gab, sowie im hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke. Gelten die parlamentarischen Regeln

Details zu NSU und Lübcke-Mord: Ausschussberichte im Giftschrank

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