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Verschiedene Kulturen – verschiedene Normen im Umgang mit Sexualstraftätern

Published On: 5. August 2023 14:59

Serien-Sextäter Mohammad M. verlässt Gericht als freier Mann


Unter dieser Überschrift habe ich heute hier über einen 23-jährigen Afghanen berichtet, der das Jugendschöffengericht in Regensburg als freier Mann verließ – obwohl er fünf junge Frauen sexuell belästigt und eine 16-Jährige vergewaltigt hat. Der Grund für die Milde des Richters laut den Anwälten des Sittenstrolches, der gleich zwei hatte: Er sei ein „Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann“. Offenbar gehört für den Regensburger Richter zum „gut ankommen“, dass man sich an einheimischen Frauen vergeht. Den ganzen Bericht lesen Sie hier. Ich muss offen gestehen, die Geschichte hat mich aufgewühlt. Vor allem weil regelmäßig selbst Kinderschänder hierzulande auf freiem Fuß bleiben (nachzulesen etwa hier).

Geht doch! 36 bis 42 Jahre Haft für Gruppenvergewaltiger auf Gran Canaria


Der Fall, um den es geht: Im spanischen Las Palmas, der Hauptstadt Gran Canarias, sind vergangene Woche vier Nordafrikaner zu sehr hohen Haftstrafen verurteilt worden – im krassen Gegensatz zu der Kuscheljustiz in Deutschland im Umgang mit Sexualstraftätern mit Migrationshintergrund. Die vier angeklagten Marokkaner, illegale Einwanderer im Alter zwischen 22 und 34 Jahren, haben eine Touristin aus Norwegen zusammen brutal vergewaltigt. Der Haupttäter Aziz Laghribi erhielt nun 42 Jahre Haft, die drei anderen jeweils 36 Jahre, wie „Ansage!“ unter Berufung auf die spanischsprachige Online-Zeitung „Canarias 7“ vermeldet. Die veröffentlichte auch unverpixelte Fotos der Täter von der Gerichtsverhandlung – in Deutschland früher üblich, heute undenkbar. Neben den Haftstrafen müssen die vier Männer der Frau 25.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Dafür, dass das Opfer minderjährig war wie in dem Fall des Afghanen aus Regensburg, der als freier Mann aus dem Gerichtssaal marschierte, gibt es keine Hinweise. Laut der Zeitung „Teneriffa News“ hatte die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung Ende April sogar zwischen 58 und 61 Jahren Haft gefordert. Solche hohen Strafen sind für ein EU-Land ausgesprochen ungewöhnlich und erinnern eher an amerikanische Verhältnisse. Die spanische Justiz ist für ihren harten Umgang mit Sexualstraftätern bekannt. Das erleben gerade auch sechs türkischstämmige junge Männer aus Deutschland, die wegen des Verdachts einer Gruppenvergewaltigung seit rund zwei Wochen auf Mallorca in Untersuchungshaft sitzen. Man kann die spanischen Strafen durchaus als drakonisch ansehen – aber sie sind nicht extremer als die „Strafen“ der deutschen Kuscheljustiz – nur eben in der entgegengesetzten Richtung.

Deutsche Medien-Sitten


In dem deutschsprachigen Bericht in der „Teneriffa News“ wird „übrigens erst ganz am Ende, quasi als Nebensächlichkeit, die Herkunft der Täter erwähnt“, wie „Ansage!“ schreibt. Hier sind offenbar mit den Redakteuren aus Deutschland auch deutsche Medien-Sitten eingekehrt. Dem Bericht zufolge gilt das Urteil auch für kanarische Verhältnisse als ungewöhnlich hart. Einer der vier Männer hatte die Norwegerin 2021 am späten Abend in einem Park angesprochen, sie dann ergriffen und gewaltsam an einen abgelegenen Ort gebracht, wo seine Komplizen bereits warteten. Die vier Männer vergingen sich stundenlang mit besonderer Brutalität an der wehrlosen Frau. Die gruseligen Einzelheiten will ich Ihnen ersparen. Die vier Männer ließen ihr Opfer verletzt zurück. Es musste im Krankenhaus sechs Tage lang stationär behandelt werden. Das Opfer hat bei den Tätern einen starken Haschisch-Geruch bemerkt. Die Sexualverbrecher prahlten später per WhatsApp mit ihrer Tat – womit sie sich selbst belasteten. So bestätigten sie selbst die Aussagen des Opfers, dessen Martyrium rund vier Stunden dauerte – von 23 Uhr bis 3 Uhr. Die spanische Online-Zeitung „Canarias 7“ schildert weitere Details zu dem widerlichen Verbrechen.

Die erschreckende Tendenz, dass bei Gruppenvergewaltigungen die Täter zu 100 Prozent Ausländer sind, wurde bereits in Norwegen und Schweden festgestellt. Auch in Deutschland und Österreich

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Andere Länder – andere Sitten im Umgang mit Sextätern

„Serien-Sextäter Mohammad M. verlässt Gericht als freier Mann“ – unter dieser Überschrift habe ich heute hier über einen 23-jährigen Afghanen berichtet, der das Jugendschöffengericht in Regensburg als freier Mann verließ – obwohl er fünf junge Frauen sexuell belästigt und eine 16-Jährige vergewaltigt hat. Der Grund für die Milde des Richters laut den Anwälten des Sittenstrolches, der gleich zwei hatte:  Er sei ein „Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann“. Offenbar gehört für den Regensburger Richter zum „gut ankommen“, dass man sich an einheimischen Frauen vergeht. Den ganzen Bericht lesen Sie hier. Ich muss offen gestehen, die Geschichte hat mich aufgewühlt. Vor allem weil regelmäßig selbst Kinderschänder hierzulande auf freiem Fuß bleiben (nachzulesen etwa hier). Umso größer war meine

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