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Innenministerium untersucht beschleunigte Abschiebungen von Mitgliedern krimineller Clans

Published On: 7. August 2023 13:36

Organisierte Kriminalität: Innenministerium untersucht schnellere Abschiebungen von Clan-Mitgliedern

Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ob Clan-Mitglieder in Zukunft abgeschoben werden können, auch wenn sie keine Straftaten begangen haben. Gemäß einem Diskussionsentwurf zur Verbesserung der Rückführung sollen „Angehörige von Gemeinschaften der organisierten Kriminalität“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Bisher gibt es eine solche Regelung nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Der Vorschlag stammt jedoch nicht von der Ampel-Koalition selbst, sondern geht auf eine Forderung der Bundesländer zurück, die sich zuletzt im Mai mit dem Kanzleramt darüber ausgetauscht hatten.

Zusätzlich sieht der Diskussionsentwurf vor, die zulässige Höchstdauer im Abschiebegewahrsam von zehn auf 28 Tage zu erhöhen. Die Polizei soll außerdem erweiterte Befugnisse erhalten, um Gemeinschaftsunterkünfte betreten zu können. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen „künftig ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen“, so das Innenministerium. Allerdings gibt es bereits Widerstand innerhalb der Bundesregierung gegen die Ausweitung des Abschiebegewahrsams, da er als massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrecht angesehen wird.

Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass es schnell zu Ergebnissen kommt. Die Vorschläge sollen nun in einem intensiven Diskussionsprozess mit den Ländern und Kommunen erörtert werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren mit der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien beginnt

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Organisierte KriminalitätInnenministerium prüft schnellere Abschiebungen von Clan-Mitgliedern

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Details zu Organisierte KriminalitätInnenministerium prüft schnellere Abschiebungen von Clan-Mitgliedern

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