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Erfolgreiche Klage eines AfD-Sportschützen – Schwerer Schlag für den Verfassungsschutz in Thüringen

Published On: 12. August 2023 19:08

Juristische Niederlage für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Gericht kritisiert dabei den Thüringer Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist Mitglied der AfD und besitzt einen Kleinen Waffenschein. Im Juni 2021 beantragte er eine erweiterte Waffenerlaubnis, die ihm gewährt wurde. Ein Jahr später widerrief das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Erlaubnis aufgrund der Mitgliedschaft des Klägers in der AfD. Das Verwaltungsgericht Gera entschied nun, dass der Widerruf rechtswidrig war, da der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD verfassungsfeindlich sind.

Das Gericht kritisiert die mangelhafte Arbeit des Verfassungsschutzes und betont, dass die Äußerungen eines Landessprechers nicht automatisch auf den gesamten Landesverband übertragen werden können. Es fordert eine eingehende Analyse der programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen von Funktionären und Mitgliedern, um eine systematische Verletzung der Verfassungsgrundsätze nachzuweisen. Das Gericht bemängelt auch die Auswahl der zitierten Aussagen aus dem Wahlprogramm der AfD und stellt fest, dass diese nicht ausreichen, um eine Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands zu belegen. Das Gericht weist auch darauf hin, dass der Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann trotz einer Prüfung seiner Verfassungstreue weiterhin im Amt ist, was gegen die Annahme spricht, dass es im Landesverband nur eine dominierende politische Grundausrichtung gibt.

Die Thüringer AfD sieht das Urteil als Etappensieg und betont, dass es nicht ausreicht, eine vermeintlich verfassungsfeindliche Ausrichtung zu behaupten, um schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von AfD-Mitgliedern zu rechtfertigen. Es wird darauf hingewiesen, dass dies ein erster Schritt ist, um den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes zu beenden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ähnliche Fälle in anderen Bundesländern auftreten, und dass in Sachsen-Anhalt ein AfD-Stadtrat sein Verfahren gewonnen hat und seine Waffenbesitzkarte behalten darf

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AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist  Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen. Widerruf der Waffenerlaubnis Ein Jahr später

Details zu AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

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