Die Bezeichnung ‚Nazi-Schlampe‘ wird als Meinungsfreiheit betrachtet – aber eine übergewichtige Person darf nicht mehr als ‚dick‘ bezeichnet werden
Nein, der Kaiser ist nicht nackt! Nein, Ricarda Lang ist nicht dick! (Foto:Imago)
Zu welcher Karikatur seiner selbst der deutsche Rechtstaat geworden ist, zeigt sich nicht nur an den Witzstrafen für kriminelle Migranten oder Klimaextremisten, sondern auch in seinem Umgang mit der Meinungsfreiheit: Inzwischen wird diese soweit eingeschränkt, dass bereits die Benennung objektiver Tatsachen als Straftatbestand verfolgt wird.
So steht der Blogger Hadmut Danisch derzeit im Visier der Justiz, weil er die Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnet hatte. Damit hatte er Ende 2021 auf einen Kommentar von „Welt“-Chefredakteur Ulf Poschardt reagiert, in dem dieser sich vehement dagegen ausgesprochen hatte, das Aussehen von Politikern zum Thema zu machen.
Wie Danisch selbst bekannt machte, trug ihm seine Aussage eine Strafanzeige ein, die von einer Organisation aus Baden-Württemberg erstattet wurde – die “zufällig” eng mit einem grünen Ministerium verbunden ist und in der Nähe von Langs Wahlkreis liegt. Auf Anfrage des Berliner Landeskriminalamts habe Lang dann Strafantrag gestellt. Dieser wurde offenbar mit Top-Priorität an die Zentralstelle für Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft weitergeleitet und landete konkret auf dem Schreibtisch des bekanntermaßen in ultralinken Kreisen verkehrenden Staatsanwalts Matthias Rebentisch.
Schikanen und drohende Bestrafung
Dienstbeflissen leitete Rebentisch, der – wie bald die ganze justizielle Zunft – in dieser Gesinnungsre
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“Nazi-Schlampe” fällt unter Meinungsfreiheit – aber eine Dicke darf nicht mehr dick genannt werden?
Nein, der Kaiser ist nicht nackt! Nein, Ricarda Lang ist nicht dick! (Foto:Imago) Zu welcher Karikatur seiner selbst der deutsche Rechtstaat geworden ist, zeigt sich nicht nur an den Witzstrafen für kriminelle Migranten oder Klimaextremisten, sondern auch in seinem Umgang mit der Meinungsfreiheit: Inzwischen wird diese soweit eingeschränkt, dass bereits die Benennung objektiver Tatsachen als Straftatbestand verfolgt wird. So steht der Blogger Hadmut Danisch derzeit im Visier der Justiz, weil er die Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnet hatte. Damit hatte er Ende 2021 auf einen Kommentar von „Welt“-Chefredakteur Ulf Poschardt reagiert, in dem dieser sich vehement dagegen ausgesprochen hatte, das Aussehen von Politikern zum Thema zu machen. Wie Danisch selbst bekannt machte, trug ihm seine Aussage eine Strafanzeige ein, die von
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