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Erfolgreiche Klage eines AfD-Sportschützen – Ein harter Schlag für den Verfassungsschutz in Thüringen

Published On: 13. August 2023 3:45

Juristische Niederlage für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Gericht kritisiert dabei den Thüringer Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist Mitglied der AfD und besitzt einen Kleinen Waffenschein. Im Juni 2021 beantragte er eine erweiterte Waffenerlaubnis, die ihm jedoch später wieder entzogen wurde, da er Mitglied der AfD ist. Das Gericht urteilte, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD verfassungsfeindlich sind.

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, dem auch das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht, hatte die Waffenerlaubnis widerrufen, da der Kläger Mitglied der AfD ist. Das Gericht kritisiert das Vorgehen des Ministeriums und stellt fest, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD verfassungsfeindlich sind. Das Urteil gilt vorläufig bis zum Hauptsacheverfahren.

Die AfD sieht das Urteil als Etappensieg und fordert ein Ende des politischen Missbrauchs des Verfassungsschutzes. In Deutschland werden derzeit in mehreren Bundesländern AfD-Mitgliedern ihre Waffenerlaubnis entzogen. In Sachsen-Anhalt konnte ein AfD-Stadtrat sein Verfahren gewinnen und darf seine Waffenbesitzkarte behalten

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AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist  Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen. Widerruf der Waffenerlaubnis Ein Jahr später

Details zu AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

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