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Erfolgreiche Klage eines AfD-Sportschützen – Ein schwerer Schlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Published On: 13. August 2023 8:10

Juristischer Rückschlag für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Gericht kritisiert dabei den Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist Mitglied der AfD und besitzt einen Kleinen Waffenschein. Im Juni 2021 beantragte er eine erweiterte Waffenerlaubnis, die ihm jedoch später wieder entzogen wurde, allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in der AfD. Das Gericht urteilte, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass die gesamte Landespartei und alle Mitglieder verfassungsfeindlich sind.

Das Verwaltungsgericht Gera hat das Vorgehen des Thüringer Innenministeriums vorläufig eingestellt und dem Kläger recht gegeben. Das Ministerium hatte sich auf den Verfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, die jedoch laut Gericht nicht ausreichend waren, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu belegen. Das Gericht betonte, dass eine eingehende Analyse der programmatischen Aussagen der Partei und der Aussagen von Funktionären und Mitgliedern erforderlich sei. Zudem kritisierte das Gericht die mangelhafte Arbeit des Ministeriums bei der Zusammenfassung der Aussagen und betonte, dass auch andere Strömungen im Landesverband existieren könnten. Das Urteil gilt vorläufig bis zum Hauptsacheverfahren, bei dem der Kläger gute Chancen hat.

Die Thüringer AfD sieht das Urteil als Etappensieg und betont, dass die Einstufung der Partei als verfassungsfeindlich unzulässig sei. Sie sieht darin einen ersten Schritt, den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes zu beenden. Ähnliche Fälle gibt es auch in anderen Bundesländern, wo AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis entzogen wird. In Sachsen-Anhalt konnte zuletzt ein AfD-Stadtrat sein Verfahren gewinnen und seine Waffenbesitzkarte behalten

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AfD-Sportschütze klagt erfolgreichDieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz

Juristische Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, daß der Widerruf der Waffenerlaubnis für ein Mitglied der Thüringer AfD rechtswidrig war. Das Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT in Gänze vorliegt, liest sich dabei wie eine Abrechnung mit dem Thüringer Verfassungsschutz und seinem länger in der Kritik stehenden Präsidenten Stephan Kramer. Der Kläger ist  Mitglied der AfD und damit durch seinen Wohnsitz automatisch Mitglied im Thüringer Landesverband. Seit 2019 besitzt der Thüringer einen sogenannten Kleinen Waffenschein, mit dem es unter anderem erlaubt ist, Pfefferspray oder Schreckschußpistolen mit sich zu führen. Im Juni 2021 beantragt der Sportschütze erfolgreich eine weitergehende Waffenerlaubnis und läßt eine Kurz- und Langwaffe eintragen. Widerruf der Waffenerlaubnis Ein Jahr später

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