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Faesers geplante Umkehrung der Beweislast: Scheinbar gegen Clan-Kriminelle, tatsächlich gegen Oppositionelle

Published On: 14. August 2023 8:15

Die Umkehr der Beweislast und ihre zunehmende Akzeptanz

Die Umkehr der Beweislast scheint als Mittel zum Zweck bei denen, die sich als „Musterdemokraten“ inszenieren und Deutschland von angeblichen Unrechtsstaaten wie Ungarn, Polen oder Israel abgrenzen möchten, immer beliebter zu werden. Im Dezember letzten Jahres machte SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrem Vorstoß zur „Reform“ des Beamten- und Disziplinarrechts den Anfang. Im Juli folgte die „Diskriminierungsbeauftragte“ der Bundesregierung, Ferda Ataman, mit der Forderung, dass das „Bauchgefühl“ von „Diskriminierungsopfern“ bereits Ermittlungen rechtfertige und die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen müssten. Nun bringt Nancy Faeser im Kontext des hessischen Landtagswahlkampfs die Beweislastumkehr erneut ins Spiel, indem sie den angeblichen Kampf gegen Clan-Kriminalität betont.

Die Reaktionen auf den Vorschlag

Sowohl Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul als auch das Bundesinnenministerium zeigen sich positiv gegenüber dem Vorschlag der Berliner Innensenatorin Iris Spranger, die eine Beweislastumkehr im Kampf gegen Clan-Kriminalität vorgeschlagen hat. Sie argumentieren, dass alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollten, um an das große Geld heranzukommen. Diese Töne sind jedoch äußerst verlogen, denn wenn der Staat tatsächlich ernsthaft gegen Problemmigration vorgehen wollte, könnte er dies tun, indem er Gesetze und Abschieberegeln konsequent umsetzt.

Das eigentliche Ziel der Beweislastumkehr

Die Bekämpfung von illegaler Migration und Clan-Kriminalität sollte nicht auf Kosten einer Beweislastumkehr erfolgen. Das eigentliche Ziel scheint zu sein, einen weiteren bürgerlichen Schutz vor staatlicher und juristischer Willkür zu beseitigen, um gegen andere staatliche „Feindgruppen“ vorgehen zu können. Das Motto lautet dann wohl: „Ich verleumde jemanden – und er muss beweisen, dass die Vorwürfe unbegründet sind.“ Dies würde das Ende des Legalitätsprinzips bedeuten.

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Faesers geplante Beweislastumkehr: Nur vordergründig gegen Clan-Kriminelle, in Wahrheit gegen Oppositionelle?

Die Umkehr der Beweislast scheint – wie die schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze überhaupt  – als Mittel zum Zweck zunehmend Anklang zu finden bei denen, die sich als “Musterdemokraten” inszenieren und Deutschland gerne von angeblichen fehlgeleiteten angehenden  “Unrechtsstaaten” wie Ungarn, Polen oder Israel abgrenzen möchten. SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser machte mit ihrem Vorstoß zur “Reform” des Beamten- und Disziplinarrechts vergangenen Dezember, kurz nach der Giga-Razzia des angeblichen “Reichsrollatorenputsches”, den Anfang; im Juli folgte dann die “Diskriminierungsbeauftragte” der Bundesregierung, Ferda Ataman, mit der Forderung, lediglich das “Bauchgefühl” von “Diskriminierungsopfern” (oder wer immer sich dafür hält) rechtfertige bereits Ermittlungen, und die derart Bezichtigten müssten ihre Unschuld beweisen. Und jetzt, in einem weiteren Anfall von linkspopulistischem Aktivismus, ist es die Nebelkerze des angeblich entschlossenen Kampfs

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