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Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ erscheinen vor Gericht

Published On: 15. August 2023 13:00

Der rechtliche Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber auch aufschlussreich. Hier ist ein Update zu den neuesten gerichtlichen Entwicklungen im Fall der „Achse des Guten“. Im letzten Herbst und Winter wurden sowohl das Twitter- als auch das YouTube-Profil der „Achse“ komplett gelöscht. Die Löschung des Twitter-Profils wurde damit begründet, dass Antwort-Tweets gegen die Nutzungsbedingungen verstießen und eine öffentliche Denunziationswelle und Boykottaufrufe von antisemitischen Personen beinhalteten. Der YouTube-Fall war anders. Twitter wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, das Profil zu löschen, und der Hauptprozess wird im September verhandelt. Das YouTube-System sieht vor, dass drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen zur vollständigen Löschung des Kanals führen. Dieses System ist grundsätzlich in Ordnung, solange es sich um tatsächliche Regelverstöße handelt und die Regeln der Plattform mit Recht und Gesetz im Einklang stehen und die Meinungsfreiheit angemessen berücksichtigen. Nachdem einige Videos auf dem Kanal der „Achse des Guten“ zu Unrecht gelöscht wurden, stellte YouTube ein zuvor gelöschtes Video eigenmächtig wieder ein, nur um es kurz darauf erneut zu löschen und den Kanal zu sperren. Gegen diese Löschung wurde schnell vorgegangen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. YouTube wollte sich damit jedoch nicht zufriedengeben und stellte einen erfolglosen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Landgerichts Karlsruhe. Am 10.08.2023 wurde das Urteil verkündet, dass die Löschung der „Achse des Guten“ unberechtigt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verfahren wurden von „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt. Vielen Dank an die Spender für ihre Hilfe

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Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen in Sachen „Achse des Guten“. Im letzten Herbst und Winter war „Die Achse“ sowohl seitens Twitter wie seitens YouTube mit kompletten Löschungen ihrer jeweiligen Profile konfrontiert. Während die Löschung des Profils auf Twitter damit begründet wurde, Antwort-Tweets auf eine öffentliche Denunziationswelle und öffentliche Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen und mit dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg sympathisierenden Personen verstießen gegen die Nutzungsbedingungen, lag der YouTube-Fall anders. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen. Twitter wurde die Löschung des Profils mit einstweiliger Verfügung untersagt, die Hauptsacheklage wird im September verhandelt. Der YouTube-Fall war ebenso perfide. Vereinfacht dargestellt führen drei Verwarnungen

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