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Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ stehen vor Gericht

Published On: 15. August 2023 13:00

Der rechtliche Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber auch immer aufschlussreich. Hier ist ein Update zu den neuesten gerichtlichen Entwicklungen im Fall der „Achse des Guten“. Im letzten Herbst und Winter wurden sowohl das Twitter- als auch das YouTube-Profil der „Achse“ komplett gelöscht. Die Löschung des Twitter-Profils wurde damit begründet, dass Antwort-Tweets gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben, indem sie öffentliche Denunziationswellen und Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen Personen beinhalteten, die dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg nahestanden. Der YouTube-Fall war anders gelagert. Twitter wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, das Profil zu löschen, und der Hauptprozess wird im September verhandelt. Beim YouTube-Fall war es ähnlich. Vereinfacht gesagt führen drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen zur vollständigen Löschung des Kanals. Ein solches System ist grundsätzlich in Ordnung, solange es sich um tatsächliche Regelverstöße handelt und die Regeln der Plattform im Einklang mit Recht und Gesetz stehen und die Meinungsfreiheit angemessen berücksichtigen. Nach einer Reihe von ungerechtfertigten und teilweise absurden Löschungen einzelner Videos auf dem Kanal der „Achse des Guten“ hat YouTube ohne Zutun der „Achse“ ein zuvor gelöschtes Video eigenmächtig und ohne Beschwerde wieder eingestellt, weil es zulässig sei. Kurz darauf wurde das Video jedoch erneut entfernt, da es angeblich gegen die Regeln verstößt, was zur dritten Verwarnung führte und letztendlich zur Löschung des Kanals führte. Gegen diese Löschung wurde ebenfalls schnell vorgegangen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. YouTube war damit jedoch nicht zufrieden und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Landgerichts Karlsruhe, der jedoch erfolglos blieb. Am 10.08.2023 wurde das Urteil verkündet, dass die Löschung der „Achse des Guten“ unberechtigt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verfahren wurden von „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt. Vielen Dank an die vielen Spender für ihre Hilfe

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Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen in Sachen „Achse des Guten“. Im letzten Herbst und Winter war „Die Achse“ sowohl seitens Twitter wie seitens YouTube mit kompletten Löschungen ihrer jeweiligen Profile konfrontiert. Während die Löschung des Profils auf Twitter damit begründet wurde, Antwort-Tweets auf eine öffentliche Denunziationswelle und öffentliche Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen und mit dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg sympathisierenden Personen verstießen gegen die Nutzungsbedingungen, lag der YouTube-Fall anders. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen. Twitter wurde die Löschung des Profils mit einstweiliger Verfügung untersagt, die Hauptsacheklage wird im September verhandelt. Der YouTube-Fall war ebenso perfide. Vereinfacht dargestellt führen drei Verwarnungen

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