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Banken betreiben Abzock-Praxis: Regierung erfüllt Kickls Forderungen nicht rechtzeitig

Published On: 16. August 2023 17:29

Minister Rauch hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragt, eine Verbandsklage gegen den Bankensektor einzureichen. Er ist besorgt über die hohen Sollzinsen. Die Arbeiterkammer (AK) hat einen Vergleich vorgelegt, der zeigt, dass die Geldinstitute Sollzinsen zwischen 6,75 und 13,25 Prozent verlangen. Im Gegensatz dazu liegen die Habenzinsen auf Gehaltskonten bei 0 und 0,1 Prozent. Der VKI hat bereits im Juni auf diese „unzulässige Geschäftspraxis“ hingewiesen und fordert rechtliche Schritte.

Offener Brief von Kickl an Bankenchefs rüttelte Regierung wach. Braucht die Regierung immer einen Hinweis von den Blauen, um aktiv zu werden? Nachdem die ÖVP die Idee der FPÖ, das Bargeld in der Verfassung zu verankern, übernommen hatte, aber dann wieder zurückruderte, ist nun der grüne Konsumentenschutzminister Johannes Rauch aktiv geworden. FPÖ-Chef Herbert Kickl hatte bereits vor Tagen einen Offenen Brief an die Direktoren der Geldinstitute geschickt und gefordert, dass der Gesetzgeber eingreift, wenn die Banken nicht freiwillig von dieser Abzock-Praxis ablassen.

FPÖ forderte schon 2020 Senkung der Überziehungszinsen. FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm erinnerte Minister Rauch daran, dass die FPÖ bereits seit 2020 eine Senkung der Überziehungszinsen fordert, während Schwarz-Grün die Bürger im Stich lässt. Wurm betonte, dass Rauchs Verbandsklage den Betroffenen nicht sofort helfen wird, da es lange dauern wird, bis eine Entscheidung getroffen wird. Die Menschen, die unter den hohen Zinsbelastungen leiden, benötigen daher sofortige Unterstützung durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Senkung der Überziehungszinsen

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Abzock-Praxis der Banken: Regierung hinkt Forderungen Kickls hinterher

Minister Rauch hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage gegen den Bankensektor beauftragt. Spät, aber doch, sind auch ihm die hohen Sollzinsen ein Dorn im Auge. Tatsächlich hat die Arbeiterkammer (AK) einen Vergleich präsentiert, wonach die Geldinstitute Sollzinsen zwischen 6,75 und 13,25 Prozent verrechnen. Habenzinsen auf Gehaltskonten liegen hingegen bei 0 und 0,1 Prozent. Diese „unzulässige Geschäftspraxis“, die der VKI schon im Juni einmahnte, verlangt geradezu nach juristischem Vorgehen. Offener Brief von Kickl an Bankenchefs rüttelte Regierung wach Braucht die Regierung für ihr Handeln aber immer einen Hinweis von den Blauen, um endlich in die Gänge zu kommen? Nachdem die ÖVP die Idee der FPÖ, das Bargeld in der Verfassung zu verankern, kopiert hatte, um gleich danach aber

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