Fundstück: Eine Expertin für Islamismus ermahnt das Bundesinnenministerium
Die WELT berichtet, dass in einem Bericht über Muslimfeindlichkeit, der von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, der Name einer Bloggerin genannt wird, die sich seit Jahren mit dem Thema Islamismus beschäftigt. Die Bloggerin wehrt sich nun gegen mehrere Behauptungen in dem Bericht. Auch der WELT-Autor Henryk M. Broder geht gegen den Bericht vor. Sein Anwalt hat eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Verbreitung einer Passage des Dokuments zu stoppen. Laut dieser Passage soll Broder Muslime pauschal als unwissend, ehrversessene, blutrunstige Horden dämonisiert haben. Der Streitpunkt ist ein Artikel von Broder aus dem Jahr 2010, der ein Plädoyer für die Meinungsfreiheit ist, argumentiert sein Anwalt. Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist die Verantwortung für den Inhalt des Berichts des Expertenkreises zurück und betont, dass dieser die Überlegungen eines unabhängigen Gremiums enthält. Broders Anwalt hält dieses Argument für irrelevant und kritisiert, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht dadurch gerechtfertigt werden sollten, dass man sie lediglich verbreitet. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin steht noch aus.
Bloggerin wehrt sich gegen Behauptungen im Bericht
Die WELT berichtet, dass in einem Bericht über Muslimfeindlichkeit, der von der Bundesregierung beauftragt wurde, der Name einer Bloggerin genannt wird, die sich seit Jahren mit dem Thema Islamismus beschäftigt. Die Bloggerin wehrt sich nun gegen mehrere Behauptungen in dem Bericht und kämpft für ihre Reputation.
WELT-Autor Broder geht gegen Bericht vor
Auch der WELT-Autor Henryk M. Broder wehrt sich gegen den Bericht über Muslimfeindlichkeit. Sein Anwalt hat eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Verbreitung einer Passage des Dokuments zu stoppen. Broder argumentiert, dass der Bericht ihn fälschlicherweise Muslime pauschal als unwissend, ehrversessene, blutrunstige Horden dämonisiert.
BMI weist Verantwortung für Bericht zurück
Das Bundesministerium des Innern (BMI) weist die Verantwortung für den Inhalt des Berichts des Expertenkreises zurück. Das BMI betont, dass der Bericht die Überlegungen eines unabhängigen Gremiums enthält und von staatlicher Seite unbeeinflusst ist. Broders Anwalt hält dieses Argument für irrelevant und kritisiert, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht dadurch gerechtfertigt werden sollten, dass man sie lediglich verbreitet. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin steht noch aus.
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Fundstück: Islamismus-Expertin mahnt Bundesinnenministerium ab
Die WELT schreibt: „In einem von der Bundesregierung beauftragten Bericht zum Thema Muslimfeindlichkeit fällt der Name einer Bloggerin, die sich seit Jahren mit Islamismus beschäftigt. Die wehrt sich nun gegen mehrere Behauptungen…Auch WELT-Autor Henryk M. Broder geht derzeit gegen den Bericht vor. Mitte Juli beantragte Broders Anwalt Joachim Steinhöfel laut Informationen dieser Zeitung eine einstweilige Anordnung, um die Verbreitung einer Passsage des Dokuments zu unterbinden. Laut der Textstelle habe Broder Muslime „pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrunstige Horden dämonisiert. Streitpunkt ist ein „Spiegel“-Artikel Broders aus dem Jahre 2010. Der Artikel sei ein Plädoyer für die Meinungsfreiheit, argumentiert Anwalt Steinhöfel. Das BMI wies in einem Schreiben die Verantwortung für den Inhalt des Berichtes des Expertenkreises zurück. Dieser enthalte die Überlegungen eines von staatlicher Seite unbeeinflussten
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