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MDR-Hörfunkservice: Was Deutsche unbedingt wissen sollten

Published On: 16. August 2023 3:41

Tückische Haushaltsunfälle im Homeoffice (Symbolbild: Imago)

Arbeiten Sie im Homeoffice? Einfach so vor sich hin? Das wäre ziemlich fahrlässig, wie der „Mitteldeutsche Rundfunk“ gestern mit Hilfe eines Experten und einer Fachanwältin klargestellt hat. Hier ist eine Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Informationen zum Versicherungsschutz für korrekt arbeitende Menschen zu Hause.

Stellen Sie sich vor: Der Wecker klingelt. Sie gehen schlaftrunken durch den Flur zum Schreibtisch, rutschen mit Ihrem linken Filzpantoffel auf einer Glasmurmel aus, die Ihr Sohn liegen gelassen hat, reißen den Käfig mit dem Kanarienvogel von der Wand und brechen sich das Schlüsselbein. Jetzt ist es wichtig, nicht in Panik zu geraten, sondern die Situation nüchtern zu bewerten! Laut Sozialgesetzbuch sieht der Versicherungsschutz in diesem Fall wie folgt aus: Nehmen wir an, Sie haben bereits einen umfassenden schriftlichen Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag. Ihr Arbeitgeber hat auch eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung für Ihren Schreibtisch und den Arbeitsweg erstellt. Sie haben das Recht, in angemessener Arbeitskleidung in einem zugelassenen Homeoffice zu arbeiten und werden daher als betriebswirtschaftlich Gestürzter eingestuft.

Als nächstes müsste geklärt werden, ob Ihr Arbeitsplatz so eingerichtet ist, dass „physische oder psychische Belastungen“ ausgeschlossen sind. Wenn Sie zum Beispiel einen Ausblick auf den Sommerbalkon mit Ihrer teilzeitbeschäftigten Nachbarin haben, der nicht in der Gefährdungsbeurteilung erfasst ist, könnte dies zu Problemen bei der Regulierung des Schadens führen. Außerdem haben Sie das Recht, in Ihrer Berufskleidung in einem zugelassenen Homeoffice zu arbeiten und werden daher als betriebswirtschaftlich Gestürzter eingestuft.

Als nächstes müsste geklärt werden, ob Sie zum Zeitpunkt des Vorfalls vorhatten, zu frühstücken. Wenn Sie zum Beispiel direkt vom Bett zur Tastatur gegangen wären, käme laut einem Urteil des Bundessozialgerichts ein typischer Arbeitsunfall in Betracht, der von der gesetzlichen Unfallversicherung bearbeitet werden müsste. Wenn Sie jedoch nicht ausschließen können, dass Sie nach dem Aufwachen einen Umweg über die Küche gemacht haben, zum Beispiel um ein Stück Rhabarberkuchen zu essen, fällt die Schlüsselbeinfraktur höchstwahrscheinlich in den nicht versicherten Privatbereich.

Es wurde nicht geklärt, ob die Nachtwäsche, die Sie möglicherweise noch tragen, ein Grund für den Versicherungsschutz ist. Grundsätzlich sind Wege innerhalb der Wohnung von irgendwohin zur Kaffeemaschine in der Küche nicht versichert, aber Wege von der Kaffeemaschine zurück zur Maus sind versichert. Wenn Sie also zu Fall gekommen sind und Verdienstausfall droht, müssen Sie nachweisen können, dass der Schaden am Skelett des Arbeitnehmers entstanden ist. Der MDR empfiehlt, Zeugen zu benennen, Fotos zu machen, einen schriftlichen Bericht über den Vorfall zu verfassen und eine ärztliche Bestätigung einzuholen. Nur ein sogenannter Durchgangsarzt ist berechtigt, den Fall zu behandeln.

Es wurde auch klargestellt, dass das Annehmen eines Amazon-Pakets in der Regel nicht versichert ist, aber der Gang in den Heizungsraum zur Erwärmung des Arbeitsplatzes versichert ist. Der Besuch des Kellers zur Unterhaltung ist wahrscheinlich nur versichert, wenn dies zur Verbesserung des Betriebsklimas dient.

Um weitere Details zu hören, klicken Sie hier: „MDR aktuell“ vom 12. August, Sendetermin 8:51 Uhr, „Unfälle im Homeoffice

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MDR-Hörfunkservice: Was Deutsche wissen müssen

Tückische Haushaltsunfälle im Homeoffice (Symbolbild:Imago) Sie arbeiten im Homeoffice? So einfach vor sich hin? Das wäre – so gänzlich uninformiert – einigermaßen fahrlässig, wie der “Mitteldeutsche Rundfunk” unter Hinzuziehung eines Experten und einer Fachanwältin nun gestern klargestellt hat. Als kurzer Service hier daher eine von mir zusammengestellte Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Informationen zum Versicherungsschutz des zuhause korrekt Werktätigen. Wir stellen uns Folgendes vor: Der Wecker klingelt. Sie schlurfen schlaftrunken durch den Flur in Richtung Schreibtisch, rutschen mit dem linken Filzpantoffel auf einer vom Sohnemann liegengelassenen Glasmurmel aus, reißen im weiteren Fortgang den Käfig samt Kanarienvogel vom Wandregal und ziehen sich überdies einen Schlüsselbeinbruch zu. Jetzt gilt es, nicht in Panik zu verfallen, sondern erst einmal nüchtern die Sachlage zu beurteilen! Die

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