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Wenn Journalisten Veranstalter bei Künstlern verpetzen

Published On: 17. August 2023 12:24

Kein Raum für „diese Art von Kabarett“ – Ein Meinungsbeitrag von Eugen Zentner

Der Kabarettist Uli Masuth steht seit vielen Jahren auf der Bühne. Vor der Corona-Krise verlief alles reibungslos, ohne überraschende Absagen seitens der Veranstalter. Doch diese häufen sich mittlerweile, offenbar aufgrund von Masuths Meinung, die den offiziellen Erzählungen und der vorherrschenden Meinung widerspricht. „Für diese Art von Kabarett ist Ettlingen keine Adresse“, lautete die jüngste Begründung von Christoph Bader, Leiter des Kulturamts Ettlingen. Masuth sollte dort am 24. Februar im Rahmen der neuen „Kultur live“-Reihe auftreten. Doch daraus wird nichts mehr. „In Absprache mit dem Oberbürgermeister haben wir beschlossen, den Termin mit Masuth abzusagen“, zitiert das Regionalblatt „Badische Neueste Nachrichten“ (BNN) Bader. Die Zeitung führt als „Problem“ des Kabarettisten seine „aktive“ Teilnahme an der „Querdenkerszene in Thüringen“ an. Das klingt so pauschal wie verleumderisch. Masuth hielt von Anfang an die Corona-Maßnahmen für überzogen und äußerte dies öffentlich. Er ging auch auf die Straße, um gegen diese Art von Politik zu demonstrieren. In einer Demokratie sollte dies selbstverständlich sein. Und wenn wir wirklich in einer pluralistischen Gesellschaft leben würden, würde man Menschen wie Masuth „Regierungskritiker“ nennen. Im Jahr 2023 herrscht jedoch wieder Meinungskonformismus, weshalb Kampf- und andere Framing-Begriffe als Instrumente verwendet werden, um Andersdenkende zu diskreditieren. Solche Etikettierungen finden sich sogar in Gerichtsurteilen. Uli Masuth hat es selbst erlebt. Nachdem er wegen einer wiederholten Absage gegen den Veranstalter geklagt hatte, entschied der Richter in erster Instanz gegen den Kabarettisten – und begründete dies damit, dass „der Kläger die Nichtdurchführung der Veranstaltung zu verantworten hat, weil er dadurch, dass er als Kandidat für die Partei ‚Die Basis‘ für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 aufgetreten ist, gegen § 241 Abs. 2 BGB verstoßen hat.“ Die Basis, die während der Corona-Krise entstanden ist, um der Maßnahmenpolitik entgegenzuwirken, bezeichnete der Richter in seinem Urteil als „extremistische Splitterpartei“. Masuth hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. In der Sprache über Regierungskritiker lässt sich ein Muster erkennen. Der Einschnitt in Masuths Karriere als Künstler ver

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Wenn Journalisten Künstler bei Veranstaltern anschwärzen

Kein Platz für „diese Art des Kabaretts“  Ein Meinungsbeitrag von Eugen Zentner. Der Kabarettist Uli Masuth steht schon seit mehreren Jahrzehnten auf der Bühne. Bis zur Corona-Krise verlief das überwiegend reibungsfrei, ohne dass es zu überraschenden Absagen seitens der Veranstalter kam. Doch die häufen sich mittlerweile, offenbar wegen Masuths Gesinnung – die den offiziellen Narrativen und der herrschenden Meinung entgegensteht. „Für dieser Art des Kabaretts ist Ettlingen keine Adresse“, lautete lapidar die jüngste Begründung von Christoph Bader, der das Ettlinger Kulturamt leitet. Dort sollte Masuth am 24. Februar im Rahmen der neuen „Kultur live“-Reihe auftreten. Doch daraus wird nichts mehr. „In Absprache mit dem Oberbürgermeister haben wir entschieden, den Termin mit Masuth zu canceln“, so Bader, den das Regionalblatt „Badische

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