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Auseinandersetzung über AfD in Thüringen: Verwaltungsgericht Gera kritisiert Verfassungsschutz

Published On: 20. August 2023 14:21

20. Aug. 2023, 14:21 Uhr

Die AfD Thüringen hat einen Etappensieg im Streit um ihre Verfassungstreue errungen. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem am vergangenen Montag veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Beschluss die Einstufung der Partei als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz geprüft und abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem am 14. August veröffentlichten Beschluss den Verfassungsschutz in Thüringen scharf kritisiert. Es hat die Einstufung des gesamten Landesverbands der AfD als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ als rechtlich fragwürdig und nicht ausreichend gesichert bezeichnet. Das Gericht hat in einem obiter dictum, also einer überflüssigen Passage des Urteils, die Bewertung der gesamten Landes-AfD als rechtsextremistisch geprüft und abgelehnt.

Das Gericht hat entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer Partei allein nicht ausreicht, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen. Es wurden keine Umstände gefunden, die darauf hindeuten, dass vom Antragsteller waffenrechtliche Gefahren ausgehen könnten. Die Richter haben auch festgestellt, dass der Verfassungsschutz sich hauptsächlich auf die Äußerungen von Björn Höcke konzentriert und dass dies nicht ausreicht, um die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen beim Thüringer Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Dennoch ist dies ein Etappensieg für die AfD in Thüringen und eine schwere Niederlage für das politisch engagierte Landesamt für Verfassungsschutz.

H2: Kritik am Verfassungsschutz in Thüringen
Das Verwaltungsgericht Gera hat den Verfassungsschutz in Thüringen scharf kritisiert. Es hat die Einstufung der AfD Thüringen als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ als rechtlich fragwürdig und nicht ausreichend gesichert bezeichnet.

H2: Entscheidung zugunsten eines AfD-Mitglieds
Das Gericht hat entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer Partei allein nicht ausreicht, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen. Es wurden keine Umstände gefunden, die darauf hindeuten, dass vom Antragsteller waffenrechtliche Gefahren ausgehen könnten.

H2: Kritik an der Bewertung der AfD-Thüringen
Das Gericht hat festgestellt, dass der Verfassungsschutz sich hauptsächlich auf die Äußerungen von Björn Höcke konzentriert und dass dies nicht ausreicht, um die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen

Original Artikel Teaser

Streit um AfD in Thüringen: Verfassungsschutz von Verwaltungsgericht Gera abgewatscht

20 Aug. 2023 14:21 Uhr Die AfD Thüringen kann im Streit um ihre Verfassungstreue einen Etappensieg verbuchen. Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem am zurückliegenden Montag veröffentlichten, noch nicht rechtskräftigen Beschluss die Einstufung der Partei als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz geprüft und verworfen. Quelle: Gettyimages.ru © Michael Reichel/dpaVon Alexej Danckwardt Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem am 14. August veröffentlichten Beschluss den Verfassungsschutz in Thüringen scharf kritisiert. Es verriss die Einstufung des gesamten Landesverbandes der AfD als „rechtsextrem“ und „verfassungsfeindlich“, da rechtlich fragwürdig und in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichend gesichert. Als obiter dictum bezeichnen Juristen solche Passagen eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses, die für die Entscheidung eigentlich überflüssig sind, weil andere Argumente den Urteilsspruch bereits ausreichend rechtfertigen.

Details zu Streit um AfD in Thüringen: Verfassungsschutz von Verwaltungsgericht Gera abgewatscht

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