Ministerium verbietet Verwendung von Gender-Sternchen in Schulen: Erfolg im Kampf gegen Gender-Ideologie
Am Beginn des neuen Schuljahres hat Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) eine wichtige Klarstellung gemacht. Sie teilte der Mitteldeutschen Zeitung mit, dass die Verwendung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen verboten ist. Dies gilt nicht nur im Unterricht, sondern auch im offiziellen Schriftverkehr. Konstruktionen wie „Lehrer:innen“ und „Schüler_innen“ sind nicht mehr erlaubt. Die Entscheidung wird mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung begründet, der diese modernen Sonderformen nicht im Einklang mit den aktuellen offiziellen Regeln sieht.
Es wird schwierig, wenn Schüler Texte in gender-ideologischer Schreibweise abgeben. Hier muss die gesamte Leistung des Schülers betrachtet werden. Die Gender-Schreibweise muss auf jeden Fall korrigiert werden. Ob dies die Note verschlechtert, liegt im Ermessen des Lehrers, der die Freiheit hat, dies zu beurteilen.
Die Entscheidung des Ministeriums stößt natürlich auf Kritik von den Linken. Die Grünen sehen darin einen „Kulturkampf“, der „unnötig“ ist. Wenn jemand versucht, die linken Auswüchse in der Gesellschaftspolitik einzudämmen, führt dies immer zu „unnötiger Konfrontation und Spaltung“, so die Linken. Die Grünen scheinen die Maßnahme nicht akzeptieren zu wollen. Sie betonen, dass es für sie unerlässlich ist, dass die Schüler den Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache bereits in der Schule kennenlernen.
Verbot von Gender-Schreibweisen an Schulen
Am Anfang des neuen Schuljahres hat Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) klargestellt, dass die Verwendung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen untersagt ist. Dies betrifft nicht nur den Unterricht, sondern auch den offiziellen Schriftverkehr. Die Entscheidung basiert auf dem aktuellen Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung, der diese modernen Sonderformen nicht im Einklang mit den offiziellen Regeln sieht.
Korrektur von Schülertexten in Gender-Schreibweise
Es entstehen Schwierigkeiten, wenn Schüler Texte in gender-ideologischer Schreibweise abgeben. In solchen Fällen muss die gesamte Leistung des Schülers betrachtet werden. Die Gender-Schreibweise muss auf jeden Fall korrigiert werden. Ob dies Auswirkungen auf die Note hat, liegt im Ermessen des Lehrers, der die Freiheit hat, dies zu beurteilen.
Kritik von den Linken und den Grünen
Die Entscheidung des Ministeriums stößt auf Kritik von den Linken. Die Grünen sehen darin einen „Kulturkampf“, der „ohne Not“ geführt wird. Wenn jemand versucht, die linken Auswüchse in der Gesellschaftspolitik einzudämmen, führt dies immer zu „unnötiger Konfrontation und Spaltung“, so die Linken. Die Grünen scheinen die Maßnahme nicht akzeptieren zu wollen und betonen die Wichtigkeit, dass Schüler bereits in der Schule den Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache kennenlernen.
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Erfolg gegen Gender-Ideologie: Ministerium untersagt Gender-Sternchen in Schulen
Am Start in das neue Schuljahr hat Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) eine wichtige Klarstellung bekannt gemacht. Rat vom Rat für deutsche Rechtschreibung Der Mitteldeutschen Zeitung teilte sie mit, dass die Nutzung von Gender-Sternchen und ähnlichen Schreibweisen an Schulen untersagt ist. Und zwar nicht nur im Unterricht, sondern auch im offiziellen Schriftverkehr. Konstruktionen wie „Lehrer:innen“ und „Schüler_innen“ dürfen nicht mehr vorkommen . Begründet wird die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung, der die modernen Sonderformen nicht im Einklang dem aktuellen amtlichen Regelwerk betrachtet. Schülertexte im Ermessen des Lehrers Schwierig wird es, wenn Schüler Texte in Gender-ideologischer Schreibweise abliefern. Hier müsse die gesamte Leistung des Schülers betrachtet werden. Die Gender-Schreibweise sei jedenfalls zu korrigieren. Ob sie die Note
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