Tödliche Jagdunfälle: 18-Jähriger von seinem Begleiter getötet
Unfälle bei Krähen- und Entenjagd in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Am Wochenende ereigneten sich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zwei schwere Unfälle während der Jagd auf Rabenkrähen und Enten. Bei einer Krähenjagd in Dötlingen wurde ein 18-jähriger Mann tödlich verletzt. Er und ein weiterer 18-Jähriger waren gemeinsam auf die Vögel Jagd gegangen. Nach bisherigen Erkenntnissen geriet einer der beiden in das Schussfeld seines Bekannten und wurde getroffen. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und die verwendeten Waffen sichergestellt. Es handelt sich vermutlich um einen Jagdunfall.
Das Jagdrecht der einzelnen Bundesländer regelt, ob Krähen bejagt werden dürfen. In Niedersachsen ist die Jagd auf Rabenkrähen zwischen dem 1. August und dem 20. Februar erlaubt. Der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen lehnt die Bejagung von Krähen aus ökologischen, naturschutzfachlichen und ethischen Gründen ab. Die Vögel werden oft mit Attrappen auf Feldern angelockt, die ihre Nahrungssuche simulieren.
Auch in Lippstadt, Nordrhein-Westfalen, kam es zu einem schweren Vorfall während einer privaten Entenjagd. Ein 53-jähriger Mann wurde am Kopf von einer Gewehrkugel getroffen und schwer verletzt. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Jagdunfall aus und schließt eine vorsätzliche Tat aus. Möglicherweise handelte es sich um einen Querschläger. Der Schütze war ein 83-jähriger Mann, der ebenfalls an der Entenjagd teilnahm.
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Schwere Jagdunfälle: 18-Jähriger von Begleiter erschossen
Ein Mann zielt mit seinem Jagdgewehr. (Symbolbild)Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Rabenkrähen und Enten dürfen nur zu bestimmten Zeiten geschossen werden. Am Wochenende passierten dabei gleich zwei schwere Unfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Während einer Krähenjagd ist ein 18-Jähriger im niedersächsischen Dötlingen tödlich verletzt worden. Der junge Mann habe gemeinsam mit einem Gleichaltrigen am Samstagmorgen Jagd auf die Vögel gemacht, teilte die Polizei mit. Beide besaßen demnach eine Jagdberechtigung. Nach den bisherigen Erkenntnissen geriet der eine in das Schussfeld seines Bekannten, wurde getroffen und tödlich verletzt. Die Polizei habe Ermittlungen aufgenommen und die benutzten Waffen sichergestellt. Derzeit deute alles auf einen Jagdunfall hin. Die Angehörigen seien von einem ehrenamtlichen Kriseninterventionsteam betreut worden. Ob Krähenvögel bejagt werden dürfen, ist im Jagdrecht der einzelnen
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