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„Södolf“-Gate – Skandal in der bayerischen Justiz? Staatsanwaltschaft vollzieht 180-Grad-Kehrtwende

Published On: 1. September 2023 21:18

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die es in sich hat. Es geht darum, ob der bayerische Ministerpräsident Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, gab es eine 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen. Auslöser für die Ermittlungen war ein Auftritt von Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD, bei dem er Söder beleidigte. Grosz nannte die Anzeige einen „Anschlag auf den freien politischen Diskurs“ und reichte seinerseits Anzeige ein.

Die Causa riecht nach einem massiven Skandal. Der Eindruck, dass hier politischer Druck auf die Behörde ausgeübt wurde, ist nicht von der Hand zu weisen. Die offizielle Begründung der Behörde für die Kehrtwende ist merkwürdig und dubios. Die einzige andere Erklärung wäre, dass bei der Generalstaatsanwaltschaft die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Die Medien ignorieren den potenziellen Justizskandal weitgehend. Die ganze Affäre um Aiwanger ist absurd und wirft viele Fragen auf. Hat der Deutschlandfunk zu Unrecht Söder eine Hitler-Imitation vorgeworfen? Und warum lässt sich Aiwanger auf die Fallen ein, die ihm gestellt werden? Die SZ-Rufmord-Affäre nimmt immer abstrusere Züge an: Söder imitiert Hitler, um Aiwanger zu schaden, und die CSU weist die Realität als Verschwörungstheorie zurück. Die „Alpen-Prawda“ versucht, Aiwanger ohne jeden Beleg als Nazi darzustellen

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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