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„Södolf“-Gate – Ein Justizskandal in Bayern? Staatsanwaltschaft vollzieht eine 180-Grad-Wende

Published On: 3. September 2023 4:47

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen den Vorsitzenden der „Freien Wähler“, Hubert Aiwanger, gibt es derzeit in Bayern eine Justizaffäre, die es in sich hat. Es geht darum, ob der bayerische Ministerpräsident Markus Söder straffrei als „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ bezeichnet werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, der wegen dieser Ausdrücke untersucht wurde, eingestellt. Doch kurz nachdem Grosz die Einstellungsnachricht auf Twitter verbreitet hatte, gab es eine 180-Grad-Wende. Die Staatsanwaltschaft will Grosz dennoch anklagen.

Auslöser für die Ermittlungen war ein Auftritt von Gerald Grosz beim „politischen Aschermittwoch“ der AfD, bei dem er den Ministerpräsidenten als „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ bezeichnete und ihn als „Södolf“ bezeichnete. Daraufhin erstattete Söder Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Grosz nannte die Anzeige einen „unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz“ und reichte seinerseits Anzeige ein. Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Verfahren zunächst eingestellt, aber kurz darauf angekündigt, Grosz dennoch anzuklagen.

Die plötzliche Kehrtwende der Staatsanwaltschaft wirft Fragen auf und lässt den Verdacht aufkommen, dass politischer Druck ausgeübt wurde. Die offizielle Begründung der Behörde, dass es sich um einen „Fehler“ gehandelt habe, wirkt merkwürdig. Grosz bezeichnet die Causa als „einzigartigen Justizskandal“. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Medien darüber berichten werden.

H2: Hintergründe der Justizaffäre in Bayern
H2: Die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft und

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„Södolf“-Gate – Justizskandal in Bayern? 180-Grad-Wende der Staatsanwaltschaft

Im Windschatten der Hetzkampagne gegen „Freie Wähler“-Chef Hubert Aiwanger gibt es in Bayern derzeit eine Justizaffäre, die es in sich hat. Ganz unabhängig davon, ob Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun auf seiner Rede in Landshut Adolf Hitler nachahmte, um Aiwanger zu parodieren, oder ob beides nicht zutrifft (siehe hier) – dreht sich dabei alles darum, ob der CSU-Chef straffrei „Södolf“ und „Corona-Autokrat“ genannt werden darf. Die Generalstaatsanwaltschaft München schickte dem österreichischen Kolumnisten Gerald Grosz, gegen den sie wegen dieser beiden Ausdrücke ermittelte, mit Datum vom 25. August eine offizielle Nachricht, dass sie das Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt hat. Grosz vermeldete das auf seinem „X“-Kanal unter Abbildung des entsprechenden Behörden-Schreibens (siehe hier). Eine entsprechende Einstellung muss

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