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Unglaublich: Afghanen dürfen auch ihre Zweitfrauen mitbringen – Insgesamt 19 Kinder!

Published On: 4. September 2023 10:24

Im Hochsauerlandkreis gibt es zwei Männer aus Afghanistan, die jeweils zwei Frauen haben. Obwohl die Vielehe in Deutschland verboten ist, hat die Bundesregierung den Familiennachzug für die Erst- und Zweitfrauen genehmigt. Insgesamt leben diese beiden Männer mit 19 Kindern zusammen. Diese Informationen wurden von der „Westfalenpost“ aus Hagen berichtet. Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hat die beiden Fälle von Bigamie bestätigt. Es handelt sich dabei um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben.

Der erste Afghane lebt mit seiner ersten Ehefrau und drei Kindern zusammen. Die zweite Ehefrau und ihre sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehefrauen und insgesamt neun Kindern zusammen.

Diese Fälle werfen Fragen auf, da die Vielehe in Deutschland nicht erlaubt ist. Dennoch hat die Bundesregierung den Familiennachzug genehmigt. Es wird angenommen, dass dies aufgrund der besonderen Umstände der afghanischen Ortskräfte geschehen ist, die für Deutschland gearbeitet haben. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Behörden mit diesen Fällen umgehen werden und ob es weitere Konsequenzen geben wird. Es ist wichtig, dass die Einhaltung der deutschen Gesetze gewährleistet wird, um eine gerechte und gleichberechtigte Gesellschaft zu fördern

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Unfassbar: Afghanen dürfen auch Zweitfrauen nachholen – Zusammen 19 Kinder!

Im Hochsauerlandkreis leben zwei Männer aus Afghanistan mit jeweils zwei Frauen. Die Bundesregierung genehmigte den Familiennachzug der Erst- und Zweitfrauen mit zusammen 19 Kindern, obwohl in Deutschland die Vielehe verboten ist. Das berichtet die in Hagen erscheinende  „Westfalenpost“. Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hat der Zeitung die beiden Fälle von Bigamie bestätigt. Bei den sogenannten Flüchtlingen handele es sich um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet hätten. Der eine Afghane lebt mit seiner Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau und ihre weiteren sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehefrauen und insgesamt neun Kindern zusammen.

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