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Moralgerichtshöfe, Beweise der Unschuld und der restliche schreckliche Teil

Published On: 5. September 2023 9:54

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Moralgerichtshöfe, Unschuldsbeweise und der sowieso schreckliche Rest

Die Beschuldigungsfälle Aiwanger, Schönbohm und Lindemann zeigen das gleiche Muster: Es gelten keine Grundsätze der Rechtsordnung mehr. Die Süddeutsche und andere demolieren die Gesellschaft gründlich. „Die Gerichtshöfe der Moral“, schrieb der Philosoph Hermann Lübbe, „kennen keine Prozessordnung.“ Der Satz stammt aus seiner Streitschrift „Politischer Moralismus“ von 1984. Lübbe konnte sich vor fast vierzig Jahren vieles vorstellen, aber wahrscheinlich keine Zukunft, in der Moralgerichtshöfe die reguläre Justiz einmal mehr oder weniger verdrängen würden. Die Rechtsfindungsinstitutionen des neuen Typs konzentrieren sich auf prominente Fälle – Hubert Aiwanger, Till Lindemann, Arne Schönbohm – aber nicht nur. Die Chancen von Nichtprominenten, sich gegen Beschuldigungen zur Wehr zu setzen, stehen noch einmal deutlich schlechter. Und für alle gilt der Grundsatz, dass überlebter Aufklärungsplunder wie Unschuldsvermutung

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