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Urteil des Teichtmeisters: Wer sorgt für den Schutz der Täter

Published On: 6. September 2023 7:50

Das gestrige Urteil gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister, der wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material angeklagt war, ist für viele Beobachter ein Paradebeispiel für ein Schandurteil. Er wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Obwohl bei ihm 23 Terabyte an kinderpornographischem Material und 110 Gramm Kokain gefunden wurden, wurde vorerst davon abgesehen, ihn vorläufig in den Maßnahmenvollzug zu schicken. Die einzige Auflage für Teichtmeister ist, dass er sich regelmäßig kontrollieren lassen muss. Besonders auffällig ist die zurückhaltende Berichterstattung der linken Medien. Sie beschreiben die widerlichen Details des Falls nahezu entschuldigend und blenden dabei den Drogenmissbrauch und die Gewalt gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin aus.

Ein Beispiel dafür ist der Falter-Chefredakteur Florian Klenk, der den Prozess auf der Social-Media Plattform X verfolgte und seine verquere Weltsicht offenbarte. Er bezeichnete die Anklage der Staatsanwältin als „Schock-Show“ und lobte das Urteil, wonach Teichtmeister keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen muss. Interessanterweise begrüßte Klenk jedoch Haftstrafen für „Impfverweigerer“ im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Tatsache, dass Teichtmeister maximal drei Jahre Haft gedroht hätten, zeigt deutlich, dass unser Rechtssystem dringend reformiert werden muss. Gerade bei Übergriffen auf Kinder und Jugendliche sollten die Strafen empfindlich erhöht werden. Doch bei Teichtmeister wurden auch andere Vergehen nicht rechtlich verfolgt, wie die angeblichen körperlichen Übergriffe auf seine ehemalige Freundin und sein massiver Kokainkonsum.

Es ist bemerkenswert, dass Teichtmeister 110 Gramm Kokain besaß, weit mehr als einem „normalen“ Suchtkranken als Eigenbedarf zugestanden wird. Warum wurde hier keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren eingestellt? Eine mögliche Erklärung könnte in der guten gesellschaftlichen Vernetzung des ehemaligen Burgschauspielers liegen. Es ist denkbar, dass Teichtmeisters Dealer noch weitere Kokain-Konsumenten aus der linken Künstler-Schickeria beliefert. Auch seine offensichtliche Mitgliedschaft bei den Freimaurern könnte sich für ihn bezahlt gemacht haben. Die einflussreiche Gesellschaft, die auf höchste Geheimhaltung ihrer Mitglieder bedacht ist, gilt als bestens vernetzt in hohen Kreisen, insbesondere auch in der Justiz.

Insgesamt ist das Teichtmeister-Urteil ein beschämendes Beispiel für die Ungerechtigkeit und Verkommenheit in unserem Rechtssystem. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt und eine umfassende Justizreform durchführt, um solche Fälle angemessen zu bestrafen und die Opfer zu schützen. Es darf nicht sein, dass Täter wie Teichtmeister mit einer Bewährungsstrafe davonkommen und ihre Verbrechen nahezu entschuldigt werden. Es ist an der Zeit, dass das Strafmaß für solche Taten empfindlich angehoben wird, um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen

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Teichtmeister-Urteil: Wer schützt die Täter?

Das Teichtmeister-Urteil, das gestern, Dienstag, verkündet wurde, ist beschämend und für viele Beobachter ein Paradebeispiel für ein Schandurteil. Der Schauspieler Florian Teichtmeister, der wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material angeklagt war, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei ihm wurden 23 Terabyte an kinderpornographischem Material und 110 Gramm Kokain sichergestellt. Doch anstatt ihn vorläufig in den Maßnahmenvollzug zu schicken, wurde vorerst davon abgesehen. Die einzige Auflage für Teichtmeister ist, dass er sich „engmaschig“ kontrollieren lassen muss. Was besonders auffällt, ist die zurückhaltende Berichterstattung der linken Medienschickeria. Während Teichtmeisters Anwalt natürlich alles dafür tat, seinem Mandanten möglichst viel an Strafe zu ersparen, ist es erschreckend, wie linke „Haltungsjournalisten“ seit Wochen über den Fall berichten und dabei die widerlichen Details

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