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Impfpflicht für Kinder umgangen

Published On: 8. September 2023 0:03

Veröffentlicht am 8. September 2023 von DF. Laut einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts müssen zwei Kinder gegen ihren ausdrücklichen Willen und den Willen ihrer Mutter gegen Masern geimpft werden. Das Gericht erlaubt der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sogar, die Impfung mit polizeilicher Hilfe und körperlicher Gewalt durchzusetzen. Das Bundesgericht hatte 2019 entschieden, dass Eltern mit unterschiedlichen Meinungen zur Masernimpfung gemäß den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) von der KESB behandelt werden sollten. Die Behörden neigen nun dazu, eine Nichtimpfung als Gefährdung des Kindeswohls anzusehen. Das Urteil wurde bisher nicht vollstreckt, da es anscheinend weitere Rechtsmittel gibt, die auch ergriffen werden.

Die KESB hat die Aufgabe, „geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes“ zu ergreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von selbst Abhilfe schaffen. Allerdings wird der Begriff der Kindeswohlgefährdung hier sehr weit ausgelegt, wenn eine fehlende Masernimpfung als Gefährdung angesehen wird und die KESB darüber entscheiden darf. Die KESB tritt jedoch nur auf, wenn sich die Eltern uneinig sind – im vorliegenden Fall ist der Vater für eine Impfung, die Mutter dagegen. Ob die Eltern getrennt oder geschieden sind und wer das Sorgerecht hat, scheint keine Rolle zu spielen. In diesem Fall handelt es sich um eine alleinerziehende Mutter mit sechs Kindern, von denen die beiden jüngsten sich nicht impfen lassen wollen, weil sie beobachtet haben, dass die älteren, geimpften Kinder öfter krank werden als sie. Laut dem Bundesgerichtsurteil hat die zuständige Behörde im Falle von Meinungsverschiedenheiten über Impffragen das Recht, anstelle der Eltern zu entscheiden.

Dieses Urteil ist aus verschiedenen Gründen äußerst problematisch: Der Wille der Kinder spielt keine Rolle mehr, und das Bundesgericht schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr. Es ist bemerkenswert, dass bei Abtreibungen das Motto „my body my choice“ vehement verteidigt wird, bei Impfungen jedoch nicht. Es scheint, dass hier schrittweise eine Bevormundung der gesamten Familie durch die KESB erreicht werden soll, selbst wenn beide Eltern gegen eine Impfung sind. Die Initiative „Stopp Impfpflicht“ könnte diese Unsicherheiten beseitigen. Es sollte auch erneut diskutiert werden, ob die mächtige KESB, eine nicht demokratisch gewählte Behörde, abgeschafft und zu demokratisch gewählten Miliz-Vormundschaftsbehörden zurückgekehrt werden sollte.

Dieses Urteil betrifft speziell die Masernimpfung

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Impfpflicht für Kinder durch die Hintertür?

Veröffentlicht am 8. September 2023 von DF. Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts müssen zwei Kinder gegen ihren ausdrücklichen Willen und gegen den Willen der Mutter gegen Masern geimpft werden. Das Gericht erlaubt der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sogar, die Impfung mit polizeilicher Hilfe und körperlicher Gewalt durchzusetzen. Das Bundesgericht hatte 2019 bei der Masernimpfung die Regel entwickelt, dass Eltern mit unterschiedlichen Auffassungen von Seiten der KESB gemäss Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu behandeln sind. Die Behörden neigen nun also dazu, aus einer Nichtimpfung eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren. Ungeimpfte Kinder seien letztlich als gefährdet in Ihrem Kindeswohle zu betrachten. Das Urteil wurde bisher nicht vollzogen, denn es scheint, dass es weitere Rechtsmittel dagegen gibt, die auch ergriffen werden. Wie ist

Details zu Impfpflicht für Kinder durch die Hintertür?

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