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Der nächste Fall von Faeser

Published On: 9. September 2023 10:42

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kommunikationsdaten der Bürger nicht ohne Anlass und flächendeckend gespeichert werden dürfen. Dies stellt für die SPD-Innenministerin Nancy Faeser eine unerwünschte neue Baustelle dar. Sie hat derzeit mit einigen Regentagen zu kämpfen, da sie im Landtagswahlkampf in Hessen Ministerpräsidentin werden möchte. Die Affäre um den Spitzenbeamten Arne Schönbohm, den sie grundlos aus dem Amt entfernt hat und mutmaßlich rechtswidrig vom Verfassungsschutz ausspitzeln ließ, ist noch nicht vorbei. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung komplett abgelehnt. Das Gericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem letzten Jahr, das besagt, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt und daher nicht mehr angewendet werden darf. Die Speicherung der Verbindungsdaten der Kunden von Telekommunikationsdienstleistern wurde im Telekommunikationsgesetz verpflichtend gemacht, ohne dass es einen Anlass dafür gibt. Seit 2007 gab es zahlreiche Klagen dagegen. Die Vorratsdatenspeicherung wird seit 2017 von den Behörden vorsorglich nicht mehr verlangt, da die Einsprüche von zwei Telekommunikationsunternehmen beim EuGH gelandet sind. Die EU-Richter urteilten im September 2022, dass die Kommunikationsdaten der Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürfen. Nun liegt es an Faeser, wie es weitergehen soll. Sie kann sich jedoch nicht mit ihrem FDP-Kollegen Buschmann aus dem Justizressort einigen. Buschmann möchte die Vorratsdatenspeicherung komplett abschaffen und das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ als Nachfolgeregelung einführen. Faeser hingegen möchte alle Möglichkeiten nutzen, die die Urteile des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts bieten. Sie möchte eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit ermöglichen, sowie eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen, jedoch nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Sie möchte nun die Speicherung von IP-Adressen sowie gezielte Speicheranordnungen für Flughäfen, Bahnhöfe und Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung ermöglichen. Die Union unterstützt sie in diesem Fall. Friedrich Merz und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nennen den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet als Hauptargument. Die Grünen und die Linke lehnen jedoch jede Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ab. Wenn sich Faeser nicht mit Buschmann und den Grünen einigen kann, wird sie politisch scheitern. Denn nach den Urteilen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts darf die anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ab sofort nicht mehr angewendet werden. Nancy Faeser hat derzeit wirklich kein Glück

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Faesers nächster Fall

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Die Kommunikationsdaten der Bürger dürfen nicht anlasslos und flächendeckend gespeichert werden. Für SPD-Innenministerin Nancy Faeser ist das eine neue, unwillkommene Baustelle. IMAGO / IPON Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat im Moment so einige Regentage am Stück erwischt. Das Universum lässt sie einfach nicht in Ruhe Landtagswahlkampf in Hessen machen, wo sie ja Ministerpräsidentin werden will.Die Affäre um den von ihr grundlos aus dem Amt gemobbten Spitzenbeamten Arne Schönbohm – den sie mutmaßlich rechtswidrig sogar vom Verfassungsschutz ausspitzeln ließ – ist noch keineswegs ausgestanden, da legt das Schicksal ihr schon das nächste große Problemkind vor die Füße. ***** Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht die sogenannte „anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung“ komplett kassiert: Die Leipziger Richter folgten erwartbar einem Urteil

Details zu Faesers nächster Fall

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