Fundstück: Das Landgericht entscheidet, dass die Sperrung des „Achgut“-Accounts auf Twitter rechtswidrig ist
Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur (DPA), dass das Landgericht Karlsruhe dem Blog „Die Achse des Guten“ (Achgut.com) in seinem Widerspruch gegen die Sperrung seines damaligen Twitter-Accounts Recht gegeben hat. Die Entscheidung im Eilverfahren wurde bestätigt und die Entscheidung in der Hauptsache ist entsprechend gefallen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Der Widerspruch gegen die Eilentscheidung und die Hauptsache wurden gemeinsam verhandelt. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird für Mitte kommender Woche erwartet. Die Jüdische Allgemeine berichtet ebenfalls über den Fall und zitiert den stellvertretenden Pressesprecher des Landgerichts, Richter Holger Fahl, der am Mittwoch sagte: „Achgut hat obsiegt“. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird Achgut.com weitere ausführliche Informationen dazu veröffentlichen. Hier finden Sie den Link zum Fundstück.
Landgericht Karlsruhe gibt Achgut.com Recht
Das Landgericht Karlsruhe hat dem Blog „Die Achse des Guten“ (Achgut.com) in seinem Widerspruch gegen die Sperrung seines Twitter-Accounts Recht gegeben. Die Entscheidung im Eilverfahren wurde bestätigt und die Entscheidung in der Hauptsache ist entsprechend gefallen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Der Widerspruch gegen die Eilentscheidung und die Hauptsache wurden gemeinsam verhandelt. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird für Mitte kommender Woche erwartet.
Jüdische Allgemeine bestätigt den Sieg von Achgut.com
Die Jüdische Allgemeine berichtet ebenfalls über den Fall und zitiert den stellvertretenden Pressesprecher des Landgerichts, Richter Holger Fahl, der den Sieg von Achgut.com bestätigt. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, wird Achgut.com weitere ausführliche Informationen dazu veröffentlichen.
Weitere Informationen zum Urteil
Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts Karlsruhe vorliegt, wird Achgut.com weitere ausführliche Informationen dazu veröffentlichen. Die Entscheidung im Eilverfahren wurde bestätigt und die Entscheidung in der Hauptsache ist entsprechend gefallen. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird für Mitte kommender Woche erwartet
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Fundstück: Landgericht in Sachen Achgut.com/Twitter: Sperrung von „Achgut“-Account unrechtmäßig
Die Süddeutsche berichtet via DPA: „Das Landgericht Karlsruhe hat dem Blog ‚Die Achse des Guten‘ (Achgut.com) bei seinem Widerspruch gegen die Sperrung des damaligen Twitter-Accounts recht gegeben. Die Entscheidung im Eilverfahren wurde bestätigt, die Entscheidung in der Hauptsache sei entsprechend gefallen, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit. Der Widerspruch gegen die Eilentscheidung und die Hauptsache wurden gemeinsam verhandelt. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird für Mitte kommender Woche erwartet.“ Auch die Jüdische Allgemeine schreibt: „’Achgut hat obsiegt‘, sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts, Richter Holger Fahl, am Mittwoch“ Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, wird Achgut.com noch ausführlicher berichten. Link zum Fundstück
Details zu Fundstück: Landgericht in Sachen Achgut.com/Twitter: Sperrung von „Achgut“-Account unrechtmäßig