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Impfung unter Anwendung von Polizeigewalt

Published On: 15. September 2023 11:35

Veröffentlicht am 15. September 2023 von DF. Die Medien haben nun auch den Fall entdeckt (hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier): Wir hatten berichtet, dass eine Mutter im Baselbiet vom Bundesgericht aufgefordert wurde, ihre beiden Söhne gegen Masern impfen zu lassen. Wenn sie dies nicht bis heute tut, kann die Impfung gemäß dem Bundesgericht mit Polizeigewalt durchgeführt werden. Gestern fand in diesem Zusammenhang in Sissach (BL) eine Mahnwache statt. Rund 200 Personen demonstrierten gegen die Zwangsimpfung. Die Eltern waren sich uneinig, ob die beiden Kinder geimpft werden sollten. Der Vater hatte deshalb die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet, die entschied, dass die Kinder gemäß dem Impfschema des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geimpft werden müssen. Notfalls müsse dieser Entscheid mit Polizeigewalt durchgesetzt werden. Bisher war es in der Schweiz immer so, dass ein Kind nicht geimpft wurde, wenn die Eltern uneinig waren. Vor einiger Zeit hat nun das Bundesgericht diese Praxis umgestoßen. Der Entscheid wirft verschiedene Fragen auf, die diese Woche auch im Baselbieter Landrat (Kantonsparlament) thematisiert wurden. Während die Medien die Sache als Ausnahmefall darstellen, mit dem Ängste geschürt würden und schreiben, dass eine Zwangsimpfung für alle weiterhin nicht auf der Tagesordnung sei, sehen das nicht alle gleich. Die Grüne Laura Grazioli kritisierte im Landrat, dem Kantonsparlament, diese Woche zum Beispiel, dass die Kinder nicht angehört wurden. Weiter sagte sie, dass das nationale Parlament immer für Impffreiheit eingestanden sei und es nicht angehe, dass das Bundesgericht nun plötzlich die Verhältnisse ändere. Wenn man bei Uneinigkeit der Eltern bei der fehlenden Masernimpfung eine Kindswohlgefährdung annehme, dann müsse man das immer tun. Grazioli fürchtet deshalb eine Präzedenzwirkung. Während Politiker der FDP und der SP die gewaltsame Durchsetzung des Bundesgerichtsentscheides unterstützten, argumentieren Vertreterinnen und Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ähnlich wie Grazioli. Diese merkte an, dass Fragen der Verhältnismäßigkeit komplett ausgeblendet wurden: «Also eine fehlende Masernimpfung stellt eine Kindswohlgefährdung dar, aber eine polizeilich durchgesetzte Zwangsimpfung ist gut fürs Kindswohl?» Sarah Regez (SVP-Baselland) schrieb dazu: «Es stellt sich weiter die Frage, welchen Wert die Erziehungsberechtigung und die elterliche Sorge noch haben, wenn der Staat derart willkürlich in die innerfamiliären Entscheidungen eingreifen kann.» Sollte es zu einem Polizeieinsatz kommen, dann wäre das wohl das erste Mal in der Schweiz. Die Entwicklung ist nicht nur wegen der Präjudizwirkung extrem besorgniserregend. Früher war es so: Sind sich die Eltern nicht einig, war die Antwort nein, keine Impfung. Neu ist, dass bei Uneinigkeit die KESB entscheidet, und zwar nach BAG-Impfschema. Vor 2013 war es außerdem so, dass es eine politisch gewährte und verantwortliche Laien-Vormundschaftsbehörde gab. Diese hatte jeweils auch den gesunden Menschenverstand und die Verhältnismäßigkeit im Blick und ging nicht mit den Scheuklappen des Spezialisten vor. Eine Initiative zur Rückkehr zu Laienbehörden kam leider nicht zustande. Bemerkenswert ist dann, dass der Wille der beiden Jungen, sich nicht impfen zu lassen, in diesem Fall offenbar keine Rolle spielte. Sie wurden im Verfahren nicht einmal angehört. Während der Covid-«Impfkampagne» klang es anders: Schon Zehnjährige durften sich gegen den Willen der Eltern impfen lassen, was in den Schulen auch fleißig kommuniziert wurde – und der Impfbus stand oft direkt auf dem Schulhof. Wo bleiben hier die Vertreterinnen von «My body, my choice»? Erstaunlich ist auch, dass diese Praxisänderung der Gerichte ausgerechnet in der Zeit klammheimlich durchgepaukt wurde, als nationale Parlamentarier und staatliche Funktionäre für Impffreiheit einstanden und erklärten, dass zum Beispiel die Zertifikatspflicht selbstverständlich kein Schritt in Richtung Impfzwang sei. «Ein Impf-Obligatorium ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Garantie dagegen ist das Gesetz», sagte Susanne Kuster vom Bundesamt für Justiz in einer Pressekonferenz am 22. Dezember 2020. Mit dieser Praxisänderung überdehnt das Bundesgericht also seine Rolle bei weitem. Und man fragt sich, was solche Aussagen wie diejenige von Kuster wert sind. Die Initiative Stopp Impfpflicht ist damit überhaupt nicht überflüssig, wie bei ihrer Lancierung gesagt wurde, sondern sie würde Klarheit schaffen und verhindern, dass sich das Bundesgericht Kompetenzen aneignet, die ihm nicht zustehen und einen Entscheid fällt, der in einem demokratischen Prozess keine Chance hätte. Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob der Entscheid des Bundesgerichtes tatsächlich mit Gewalt durchgesetzt wird, ob die eine Seite nachgibt oder ob man sich in letzter Minute auf einen Kompromiss einigt. Was bedeutet das nun für das Individuum? Es ist wichtig, dass sich die Eltern in der Frage der Impfung von Kindern praktisch um jeden Preis einigen, notfalls durch einen Kompromiss. Dann tritt die KESB nicht auf den Plan. Empfehlenswert ist auch, den eigenen Impfstatus und denjenigen der Kinder nicht aktiv zu kommunizieren. Es handelt sich dabei (in der Schweiz) immer noch um schützenswerte Daten, die nicht weitergegeben werden müssen. Bisher ist es auch so, dass der Staat darauf keinen Zugriff hat

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Impfung mit Polizeigewalt?

Veröffentlicht am 15. September 2023 von DF. Nun haben auch die Leitmedien den Fall entdeckt (hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier): Wir hatten berichtet, dass im Baselbiet eine Mutter vom Bundesgericht aufgefordert worden war, ihre beiden Buben gegen Masern impfen zu lassen. Tut sie dies nicht bis heute, dann kann gemäss Bundesgericht die Impfung mit Polizeigewalt durchgeführt werden. Gestern fand in diesem Zusammenhang in Sissach (BL) eine Mahnwache statt. Rund 200 Personen demonstrierten gegen die Zwangsimpfung. Die Eltern waren sich uneinig, ob die beiden Kinder geimpft werden sollen. Der Vater hatte deshalb die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet, die entschied, dass die Kinder gemäss Impfschema des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geimpft werden müssen. Notfalls müsse dieser Entscheid mit Polizeigewalt durchgesetzt

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