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Exklusiv Maskenprozess gegen Dr. Weikl – Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren

Published On: 17. September 2023 20:34

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl

Die Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Ronald Weikl ist bereits vor über drei Monaten gefallen, jedoch wurde darüber bisher kaum berichtet. Es ist offensichtlich, dass die Justiz außer Kontrolle geraten ist. Eine kleine Gruppe von Menschen versucht die Welt zu beherrschen, aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse mag mächtig sein, aber die Guten und Gott sind allmächtig und es wird nicht mehr lange dauern!

Dr. Ronny Weikl

Zunächst einmal wurde die erhoffte Klärung von Grundsatzfragen bezüglich des fragwürdigen Nutzens und Schadens von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht erreicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau teilweise bestätigt. Die Revision war in diesem Teil unbegründet. In einem anderen Teil wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des LG Passau zurückverwiesen. Es gab also keinen Freispruch und auch keine endgültige Einstellung weiterer Fälle.

Zusammenfassung der Vorgeschichte

Dr. Weikl wurde vom AG Passau und im Berufungsverfahren vom LG Passau wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse – Maskenbefreiungsatteste – verurteilt. In der ersten Instanz wurde er am 2. Mai 2022 wegen 79 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung sowie zu einem 3-jährigen eingeschränkten Berufsverbot verurteilt. In der zweiten Instanz wurde er am 15.11.2022 wegen „nur noch“ 24 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage erstreckte sich ursprünglich auf 95 Fälle, von denen alle außer den 24 Fällen, die in der Berufungsinstanz abgeurteilt wurden, eingestellt wurden. Dr. Weikl legte Revision gegen das Berufungsurteil ein.

Rechtsgrundlage

Die Verurteilung erfolgte nach § 278 StGB in der bis zum 24.11.2021 geltenden Fassung. Ärzte, die ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde wider besseres Wissen ausstellen, können strafrechtlich verfolgt werden. Um eine Verurteilung zu erreichen, müssen alle oben genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.

Zur Revisionsentscheidung

Die Entscheidung selbst ist nicht leicht verständlich. Von den 24 Fällen wurden in 14 Fällen das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen. Das LG Passau muss erneut Beweise darüber erheben, wofür die Atteste benötigt wurden. Das BayObLG hat Zweifel, ob Dr. Weikl sich in diesem Punkt strafbar gemacht hat. In 4 Fällen bleibt es bei der Strafbarkeit, aber die Höhe der Einzelstrafen muss erneut geprüft werden. In den restlichen 6 Fällen bleibt es bei der Strafbarkeit und den jeweiligen Einzelstrafen. Die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe wurde aufgehoben und das LG Passau muss eine neue Gesamtstrafe bilden.

Begründung zum Merkmal „Unrichtig“

Das BayObLG ist in allen Fällen davon ausgegangen, dass die Atteste „unrichtig“ waren. Ein Attest ist nur dann richtig, wenn die Beschwerden bestehen und die Diagnose korrekt ist und diese Feststellungen auf einer tatsächlichen Befragung oder Untersuchung beruhen. Es reicht also nicht aus, dass der Befund richtig ist, er muss auch vom Arzt selbst gefunden worden sein. Es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Kleinkindern, bei denen die Eltern berichten, oder wenn eine Untersuchung unzumutbar ist. In diesen Ausnahmefällen reicht es aus, dass die geschilderten Beschwerden tatsächlich bestehen. Das Gericht hat keine solche Ausnahme gesehen, da die Kinder alt genug waren, um ihre Beschwerden selbst zu schildern oder Dr. Weikl hätte einen entsprechenden Vermerk auf das Attest schreiben müssen. Das BayObLG ist der Ansicht, dass Dr. Weikl „wider besseres Wissen“ gehandelt hat, da er wusste, dass er so vorgehen muss, es aber nicht getan hat

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl Die Revisionsentscheidung im Fall des Dr. Ronald Weikl ist gefallen. Und zwar schon vor über drei Monaten, ohne dass m.W. im Widerstand darüber berichtet worden wäre. Wir erleben eine Justiz außer Rand und Band! Eine kleine Gruppe von bösen Menschen will die ganze Welt unterwerfen! Aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse ist mächtig, aber die Guten, Gott ist allmächtig, es wird nicht mehr lange dauern!Dr. Ronny Weikl Eines vorweg:Die von Dr. Weikl und seinen Anwälten erhoffte Klärung von Grundsatzfragen zum fragwürdigen Nutzen sowie zum Schaden der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ ist nicht erfolgt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau zu einem Teil bestätigt.

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