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Exklusiv Maskenprozess gegen Dr Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren

Published On: 17. September 2023 20:34

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl

Die Revisionsentscheidung im Fall von Dr. Ronald Weikl wurde bereits vor über drei Monaten getroffen, ohne dass darüber Widerstand berichtet wurde. Es ist offensichtlich, dass die Justiz außer Kontrolle geraten ist. Eine kleine Gruppe von bösen Menschen versucht, die ganze Welt zu unterwerfen, aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse mag mächtig sein, aber die Guten und Gott sind allmächtig und es wird nicht mehr lange dauern!

Dr. Ronny Weikl

Eine Klärung der Grundsatzfragen bezüglich des fragwürdigen Nutzens und Schadens der „Mund-Nasen-Bedeckungen“, auf die Dr. Weikl und seine Anwälte gehofft hatten, wurde nicht erreicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau teilweise bestätigt. Die Revision war unbegründet. In einem anderen Teil wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Passau zurückverwiesen. Es gab also keinen Freispruch und keine endgültige Einstellung weiterer Fälle.

Zusammenfassung der Vorgeschichte

Dr. Weikl wurde vom AG Passau und im Berufungsverfahren vom LG Passau wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse – Maskenbefreiungsatteste – verurteilt. In der ersten Instanz wurde er am 2. Mai 2022 wegen 79 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung sowie zu einem 3-jährigen eingeschränkten Berufsverbot bezüglich des Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten verurteilt. In der zweiten Instanz wurde er am 15.11.2022 wegen „nur noch“ 24 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage erstreckte sich ursprünglich auf 95 Fälle, von denen alle außer den 24 Fällen, die in der Berufungsinstanz abgeurteilt wurden, eingestellt wurden.

Rechtsgrundlage

Die Verurteilung erfolgte nach § 278 StGB in der bis zum 24.11.2021 geltenden Fassung. Ärzte, die ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde wider besseres Wissen ausstellen, können verurteilt werden. Um eine Verurteilung zu erreichen, muss ein Arzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen, das unrichtig ist und bei einer Behörde vorgelegt werden soll. Alle diese Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, um eine Strafbarkeit zu begründen. In den verbliebenen 24 Fällen handelte es sich um Schulkinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren. Dr. Weikl hatte keines dieser Kinder persönlich befragt oder untersucht, was er vor Gericht auch zugegeben hat. Daher waren für die Revisionsentscheidung zwei Kriterien besonders wichtig: Waren diese 24 Atteste „unrichtig“ und waren sie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt?

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl

Die Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Ronald Weikl ist gefallen. Bereits vor über drei Monaten wurde die Entscheidung getroffen, jedoch wurde darüber kaum berichtet. Es ist ersichtlich, dass die Justiz außer Kontrolle geraten ist. Eine kleine Gruppe von bösen Menschen versucht, die ganze Welt zu unterwerfen, aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse mag mächtig sein, aber die Guten und Gott sind allmächtig und es wird nicht mehr lange dauern!

Dr. Ronny Weikl

Eine Klärung der Grundsatzfragen bezüglich des fragwürdigen Nutzens und Schadens der „Mund-Nasen-Bedeckungen“, auf die Dr. Weikl und seine Anwälte gehofft hatten, wurde nicht erreicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau teilweise bestätigt. Die Revision war unbegründet. In einem anderen Teil wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Passau zurückverwiesen. Es gab also keinen Freispruch und keine endgültige Einstellung weiterer Fälle.

Zusammenfassung der Vorgeschichte

Dr. Weikl wurde vom AG Passau und im Berufungsverfahren vom LG Passau wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse – Maskenbefreiungsatteste – verurteilt. In der ersten Instanz wurde er am 2. Mai 2022 wegen 79 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung sowie zu einem 3-jährigen eingeschränkten Berufsverbot bezüglich des Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten verurteilt. In der zweiten

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl Die Revisionsentscheidung im Fall des Dr. Ronald Weikl ist gefallen. Und zwar schon vor über drei Monaten, ohne dass m.W. im Widerstand darüber berichtet worden wäre. Wir erleben eine Justiz außer Rand und Band! Eine kleine Gruppe von bösen Menschen will die ganze Welt unterwerfen! Aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse ist mächtig, aber die Guten, Gott ist allmächtig, es wird nicht mehr lange dauern!Dr. Ronny Weikl Eines vorweg:Die von Dr. Weikl und seinen Anwälten erhoffte Klärung von Grundsatzfragen zum fragwürdigen Nutzen sowie zum Schaden der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ ist nicht erfolgt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau zu einem Teil bestätigt.

Details zu Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

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