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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl – Wird das Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren verhandelt

Published On: 17. September 2023 20:34

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl

Die Revisionsentscheidung im Fall von Dr. Ronald Weikl wurde bereits vor über drei Monaten getroffen, jedoch wurde darüber bisher kaum berichtet. Es ist offensichtlich, dass die Justiz außer Kontrolle geraten ist. Eine kleine Gruppe von bösen Menschen versucht, die ganze Welt zu unterwerfen, aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse mag mächtig sein, aber die Guten und Gott sind allmächtig und es wird nicht mehr lange dauern!

Dr. Ronny Weikl

Zunächst einmal wurde die erhoffte Klärung von Grundsatzfragen bezüglich des fragwürdigen Nutzens und Schadens von Mund-Nasen-Bedeckungen nicht erreicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau teilweise bestätigt. Die Revision war unbegründet. In einem anderen Teil wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Passau zurückverwiesen. Es gab also keinen Freispruch und keine endgültige Einstellung weiterer Fälle.

Zusammenfassung der Vorgeschichte

Dr. Weikl wurde vom AG Passau und im Berufungsverfahren vom LG Passau wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse – Maskenbefreiungsatteste – verurteilt. In der ersten Instanz wurde er am 2. Mai 2022 wegen 79 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung sowie zu einem 3-jährigen eingeschränkten Berufsverbot bezüglich des Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten verurteilt. In der zweiten Instanz wurde er am 15.11.2022 wegen „nur noch“ 24 Attesten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage erstreckte sich ursprünglich auf 95 Fälle, von denen alle außer den 24 Fällen, die in der Berufungsinstanz abgeurteilt wurden, eingestellt wurden.

Revisionsentscheidung

Die Entscheidung selbst ist nicht einfach zu verstehen. Von den 24 Fällen wurde das Urteil in 14 Fällen aufgehoben und zurückverwiesen. Das LG Passau muss erneut Beweise darüber erheben, wofür die Atteste benötigt wurden. Das BayObLG hat Zweifel, ob Dr. Weikl sich strafbar gemacht hat. In 4 Fällen bleibt die Strafbarkeit bestehen, aber das LG Passau muss die Höhe der jeweiligen Einzelstrafen erneut prüfen. In den restlichen 6 Fällen bleibt die Strafbarkeit und die jeweiligen Einzelstrafen bestehen. Die gebildete Gesamtfreiheitsstrafe wird aufgehoben und das LG Passau muss eine neue Gesamtstrafe bilden.

Begründung zum Merkmal „Unrichtig“

Das BayObLG ist in allen Fällen davon ausgegangen, dass die Atteste „unrichtig“ waren. Ein Attest, das den Gesundheitszustand bescheinigt, ist nur dann richtig, wenn die Beschwerden bestehen und die Diagnose korrekt ist und diese Feststellungen auf einer tatsächlichen Befragung oder Untersuchung beruhen. Es reicht nicht aus, dass der Befund richtig ist, er muss auch vom Arzt selbst gefunden worden sein. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Patient sich nicht äußern kann oder eine Untersuchung unzumutbar ist. In diesen Ausnahmefällen reicht es aus, dass die geschilderten Beschwerden tatsächlich bestehen. Das Gericht hat keine solche Ausnahme gesehen, da die Kinder alt genug waren, um ihre Beschwerden selbst zu schildern. Dr. Weikl hätte einen entsprechenden Vermerk auf sein Attest schreiben müssen, wenn keine Untersuchung stattgefunden hat. Das Gericht ist der Meinung, dass Dr. Weikl „wider besseres Wissen“ gehandelt hat.

H2: Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl

H2: Zusammenfassung der Vorgeschichte

H2: Revisionsentscheidung

H2: Begründung zum Merkmal „Unrichtig

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Exklusiv: Maskenprozess gegen Dr. Weikl Gesinnungsurteil im Revisionsverfahren?

Entscheidung im Revisionsverfahren von Dr. Weikl Die Revisionsentscheidung im Fall des Dr. Ronald Weikl ist gefallen. Und zwar schon vor über drei Monaten, ohne dass m.W. im Widerstand darüber berichtet worden wäre. Wir erleben eine Justiz außer Rand und Band! Eine kleine Gruppe von bösen Menschen will die ganze Welt unterwerfen! Aber wir werden uns zusammenschließen. Das Böse ist mächtig, aber die Guten, Gott ist allmächtig, es wird nicht mehr lange dauern!Dr. Ronny Weikl Eines vorweg:Die von Dr. Weikl und seinen Anwälten erhoffte Klärung von Grundsatzfragen zum fragwürdigen Nutzen sowie zum Schaden der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ ist nicht erfolgt. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung BayObLG 206 StRR 76/23 vom 5.6.2023 das Urteil des LG Passau zu einem Teil bestätigt.

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