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Polizeibekannter Täter mit sexuellem Vorstrafenregister missbraucht ein zehnjähriges Mädchen

Published On: 18. September 2023 14:21

Von Kai Rebmann

Der Fall einer Entführung und sexuellen Missbrauchs eines zehnjährigen Mädchens hat in dieser Woche in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) für Empörung gesorgt. Der mutmaßliche Täter, ein 61-jähriger Mann namens Arthur K., war bereits wegen mehrerer Sexualstraftaten verurteilt worden. Trotzdem wurde er nach Verbüßung seiner letzten Haftstrafe im Juli 2023 wieder auf freien Fuß gesetzt. Er hätte unter Führungsaufsicht stehen sollen und eine elektronische Fußfessel tragen müssen, doch er weigerte sich und kam damit durch. Am 8. September 2023 wurde schließlich Anklage gegen ihn erhoben, jedoch zu spät, um das Mädchen zu schützen, das nun mit den traumatischen Folgen des Übergriffs leben muss.

Auch in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) gab es einen ähnlichen Vorfall, bei dem ein Schausteller ein 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Obwohl der Verdächtige von der Polizei ermittelt wurde, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Bevölkerung wurde nicht über die Vorkommnisse informiert. Diese Vorfälle sind nur Beispiele für eine Serie von Gewaltverbrechen, die die Bürger in Deutschland in Angst und Schrecken versetzen. Es ist besorgniserregend, dass dem Täterschutz nach wie vor ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem Opferschutz.

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H2: Der Fall in Edenkoben
Der Fall in A

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Polizeibekannter Wiederholungs-Sexualtäter vergeht sich an Zehnjähriger

Von Kai Rebmann Der Fall einer Entführung mit anschließendem sexuellem Missbrauch einer Zehnjährigen hat im beschaulichen Edenkoben (Rheinland-Pfalz) in dieser Woche für Empörung gesorgt. Beim 61-jährigen mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen polizeibekannten Mann, der eigentlich schon längst wieder hinter Gittern hätte sitzen müssen oder zumindest können. Eigentlich! Arthur K. verbrachte den Großteil der letzten drei Jahrzehnte im Gefängnis. Nachdem ihm in den Jahren 1996 und 2008 mehrere Sexualstraftaten nachgewiesen werden konnten, wurde Arthur K. jeweils zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Jahr 2020 verstieß der Triebtäter gegen Bewährungsauflagen – unter anderem hatte er ein Mädchen in der Umkleide gefilmt – und musste deshalb erneut ins Gefängnis. Chronologie des Versagens Nach Verbüßung seiner bis dato letzten Haftstrafe wurde Arthur K.

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