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BGH bestätigt: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist gesetzlich zulässig

Published On: 20. September 2023 22:25

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst überprüft. In einem langjährigen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung hat der BGH die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien bestätigt. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe befassten sich mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen Rentenanwartschaften 2002 in ein neues System übertragen wurden. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoßen und wiesen die Revision einer Klägerin zurück.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Im Jahr 2002 stellte die VBL ihr System von einem beamtenversorgungsorientierten Gesamtversorgungssystem auf ein beitragsorientiertes Betriebsrentensystem um. Der BGH kippte die ursprünglichen Regelungen und eine Nachbesserung. Die Tarifvertragsparteien einigten sich 2017 auf eine erneute Nachbesserung, die die VBL übernahm. Dabei wurde unter anderem ein vorheriger Anteilssatz von 2,25 Prozentpunkten durch einen variablen Anteilssatz ersetzt.

Im konkreten Fall klagte eine Versicherte gegen die VBL und scheiterte sowohl am Landgericht als auch am Oberlandesgericht Karlsruhe. Sie ging in Revision und monierte unter anderem ein Näherungsverfahren, das bei der Berechnung herangezogen wurde. Der BGH wies die Kritik zurück und erklärte, dass das Näherungsverfahren die Handhabung eines komplizierten Sachverhalts erleichtere. Die mit dieser Ungleichbehandlung verbundenen Härten und Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen. Frauen seien nicht benachteiligt und es gebe Ausgleiche für Lücken in der Erwerbsbiografie.

Gemäß einem VBL-Sprecher sind Neueinstellungen ab dem Jahr 2002 nicht von der Entscheidung betroffen. Es gab bereits Nachzahlungen an Menschen, die bereits in Rente sind. Weder Versicherte noch Rentenbezieher seien schlechtergestellt worden

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BGH bestätigt: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist rechtens

Der Bundesgerichtshof hat erneut die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst geprüft.Foto: Uli Deck/dpa Das Interesse an diesem Verfahren war groß. Zum dritten Mal hat sich der BGH nun mit der Zusatzversorgung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst befasst. Klarheit für rund 1,7 Millionen Versicherte bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL): In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst hat der Bundesgerichtshof (BGH) die jüngste Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien bestätigt. Zum dritten Mal befassten sich die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch mit Übergangsregelungen und Startgutschriften, mit denen Rentenanwartschaften 2002 in ein neues System übertragen wurden. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese nicht wie zwei frühere Fassungen

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