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Wird die Impfpflicht in der Bundeswehr aufgehoben, nachdem der Soldat freigesprochen wurde

Published On: 22. September 2023 0:27

Das Amtsgericht in Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten freigesprochen, der sich geweigert hatte, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das Gericht argumentierte, dass die Impfpflicht für Soldaten im Rahmen des geltenden Rechts besteht, aber die Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannter Nebenwirkungen nicht verhältnismäßig sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. Die Entscheidung des Gerichts ist erfreulich, da sie die individuelle Entscheidungsfreiheit der Soldaten respektiert.

Die Impfpflicht für Soldaten wurde vom Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr für rechtens erklärt, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt. Es ist skandalös, dass Soldaten gezwungen werden, sich impfen zu lassen, obwohl die wichtigsten Mythen in Bezug auf die Impfung widerlegt sind. Es ist auch besorgniserregend, dass die Mehrheit der Bevölkerung und anscheinend auch bei der Bundeswehr diese Zustände akzeptiert.

Der angeklagte Soldat hatte mehrere Impftermine im Jahr 2022 nicht wahrgenommen und wurde daraufhin vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr die Fortdauer der Impfpflicht für Militärangehörige bestätigt, da Soldaten oft gemeinsam in engen Räumen arbeiten und ein besonderes Risiko für die Verbreitung von Krankheiten besteht. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat im Mai bekräftigt, dass die Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt.

Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil des Amtsgerichts Bestand hat und die Richterin nicht zum Ziel von Strafaktionen wird. Es ist wichtig, die individuelle Entscheidungsfreiheit zu respektieren und unabhängige Richter zu unterstützen

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Freispruch für Soldat: Kippt jetzt die Impfpflicht bei Bundeswehr?

Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Sein vermeintliches Vergehen: Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Genau dazu sind aber Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Als Soldaten bzw. Offiziere haben sie eine „Duldungspflicht“, was Impfungen angeht, und sind damit nicht uneingeschränkt Herr über ihren eigenen Körper. Obwohl inzwischen das erwiesen ist, was früher als „Schwurbelei“ galt – dass die Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt – hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Erkenntnisse ignoriert und die Impfpflicht für Militärs für rechtens erklärt. Umso erstaunlicher und erfreulicher ist es, dass das Amtsgericht in Bayern diese Sache ganz anders sieht. Die Frage ist nur, ob das Urteil

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