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Der Vertrag zur Pandemie – Das Ende der Demokratie und der Grundrechte

Published On: 3. Oktober 2023 17:56

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens: Der WHO-Pandemievertrag sorgt für Unruhe und die Frage nach einer drohenden Gesundheitsdiktatur. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger befasst. In diesem Artikel werden diese Fragen genauer betrachtet.

Der deutsche Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr den Bundesländern übertragen, um regional besser auf Gefahren reagieren zu können. Im Zuge der Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund jedoch seine Kompetenzen im Pandemieschutz erweitert. Der WHO-Pandemievertrag weicht von diesem föderalen Prinzip ab und strebt eine internationale Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen an, um das Vertrauen in das internationale Gesundheitssystem zu stärken.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rechte der Bürger in Deutschland erst verletzt werden können, wenn ein Zustimmungsgesetz zur Umsetzung des WHO-Vertrags vorliegt. Es ist noch unklar, ob der WHO-Vertrag als völkerrechtlicher Vertrag im Sinne des Grundgesetzes betrachtet werden kann. Die Weltgesundheitsorganisation selbst wird möglicherweise nicht als Völkerrechtssubjekt angesehen.

Ein völkerrechtlicher Vertrag bindet die Staaten nur im Außenverhältnis und muss ins nationale Recht transformiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie der WHO-Pandemievertrag in Deutschland umgesetzt wird.

H2: Der WHO-Pandemievertrag und das föderale Prinzip
Der WHO-Pandemievertrag und die Auswirkungen auf die Grundrechte
H2: Die Zuständigkeit der Weltgesundheitsorganisation und die Frage der Völkerrechtssubjektivität

Original Artikel Teaser

Der Pandemievertrag – Ende von Demokratie und Grundrechten?

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens. Ein Schreckgespenst geht um: Der WHO-Pandemievertrag. Droht eine Gesundheitsdiktatur? Was sagt das Bundesverfassungsgericht? Und was sollten die Bürgerinnen und Bürger hierzu insbesondere zum Schutz ihrer Grundrechte wissen? Diesen Fragen sollen in diesem Artikel nachgegangen werden. Schreckgespenst WHO-Vertrag Das deutsche Recht – auf Grundlage des Grundgesetzes – hat die Gesetzgebungskompetenz für die Gefahrenabwehr grundsätzlich den Bundesländern zugewiesen. Der – auch historische – Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass sich Gefahren regional besser beherrschen lassen, als flächendeckend mit einer Bundesregelung in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen. In einem Katastrophenfall sind daher grundsätzlich die Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Sehr

Details zu Der Pandemievertrag – Ende von Demokratie und Grundrechten?

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