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Ist der Pandemievertrag das Ende von Demokratie und Grundrechten

Published On: 3. Oktober 2023 17:56

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens: Der WHO-Pandemievertrag sorgt für Unruhe. Besteht die Gefahr einer Gesundheitsdiktatur? Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu? Und was sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen, um ihre Grundrechte zu schützen? In diesem Artikel werden diese Fragen behandelt.

Der WHO-Pandemievertrag weicht grundlegend vom föderalen Prinzip ab, das im deutschen Recht verankert ist. Das deutsche Recht sieht vor, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich den Bundesländern übertragen wird. Im Falle einer Katastrophe sind die Innenministerien der Länder zuständig. Es ist daher bedenklich, dass der Bund im Zuge der Gesetzesnovelle des Infektionsschutzgesetzes im März 2020 seine Kompetenzen im Pandemieschutz erweitert hat. Der WHO-Pandemievertrag hingegen strebt eine internationale Zusammenarbeit an und ermöglicht einheitliche Regulierungen.

Der Abschluss des WHO-Pandemievertrags hat laut Bundesverfassungsgericht keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Erst wenn ein Zustimmungsgesetz zur Umsetzung des Vertrags vorliegt, können die Rechte der Bürger betroffen sein. Zustimmungsgesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und werden erst wirksam, wenn sie vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden. Ob der WHO-Vertrag als völkerrechtlicher Vertrag im Sinne des Grundgesetzes zu bewerten ist, bleibt abzuwarten.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Befugnis, völkerrechtliche Verträge abzuschließen. Ob die WHO selbst als Völkerrechtssubjekt im Sinne des Grundgesetzes betrachtet werden kann, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. Früher galten nur Staaten als Völkerrechtssubjekte, doch aufgrund der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit wurden auch internationale Organisationen wie die WHO geschaffen. Die Völkerrechtssubjektivität einer internationalen Organisation ist jedoch begrenzt und sie kann nur die Kompetenzen ausüben, die ihr von den Staaten übertragen wurden.

Ein völkerrechtlicher Vertrag bindet die Staaten nur im internationalen Kontext und muss daher ins nationale Recht transformiert werden. Auch wenn die Frage der Völkerrechtssubjektivität der WHO noch offen ist, muss der WHO-Pandemievertrag, sofern möglich, in nationales Recht umgesetzt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der WHO-Pandemievertrag kontroverse Diskussionen ausgelöst hat. Es bleibt abzuwarten, wie er in Deutschland umgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger haben wird

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Der Pandemievertrag – Ende von Demokratie und Grundrechten?

Ein Meinungsbeitrag von Karolin Ahrens. Ein Schreckgespenst geht um: Der WHO-Pandemievertrag. Droht eine Gesundheitsdiktatur? Was sagt das Bundesverfassungsgericht? Und was sollten die Bürgerinnen und Bürger hierzu insbesondere zum Schutz ihrer Grundrechte wissen? Diesen Fragen sollen in diesem Artikel nachgegangen werden. Schreckgespenst WHO-Vertrag Das deutsche Recht – auf Grundlage des Grundgesetzes – hat die Gesetzgebungskompetenz für die Gefahrenabwehr grundsätzlich den Bundesländern zugewiesen. Der – auch historische – Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass sich Gefahren regional besser beherrschen lassen, als flächendeckend mit einer Bundesregelung in die Grundrechte der Bürger einzugreifen und entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen zu ergreifen. In einem Katastrophenfall sind daher grundsätzlich die Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Sehr

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