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Gericht betrachtet Verbot des „Oben ohne“-Badens im Schwimmbad als Diskriminierung von Frauen

Published On: 4. Oktober 2023 16:07

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche verrückten Entscheidungen als nächstes folgen werden. Wird die Berliner Justiz Männer dazu zwingen, aus Gründen der Gleichberechtigung einen BH zu tragen? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten, dass Männer Frauentoiletten betreten? Dies würde zur Logik des Gerichts passen. Das Gericht hat es zwar nicht geschafft, die Frage zu klären, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, aber zumindest eine Teilentscheidung wurde getroffen. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro Schadensersatz fordert, weil sie aufgefordert wurde, sich „oben rum“ zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin und ihre Anwältin sehen darin eine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts.

Die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt und zwanzig junge Frauen waren als Zuschauerinnen zum Prozess gekommen, um den Kampf für die Freiheit der textilfreien Brust zu unterstützen. Die Richterin stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde, weil sie eine Frau ist. Es ist auch eine „ungleiche Behandlung“, dass Frauen Geburtshilfe erhalten, Männer aber nicht. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war. Das Gericht hat in einer Teilfrage zugunsten der Klägerin entschieden. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt.

Es ist offensichtlich, dass es Diskriminierung gibt, aber ob es einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Kleiderordnung im Badebetrieb gibt, bleibt offen. Der Anwalt des Landes Berlin erkennt an, dass es für die Klägerin unangenehm war, betont jedoch, dass dies nie die Absicht des Landes war. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Wachdienst am Spielplatz nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig war und nicht für das Verweisen der Frau vom Gelände. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall weitergeht und ob das Land Berlin die Klageforderung anerkennt

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

Details zu „Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

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