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Gericht betrachtet Verbot des „Oben ohne“ im Schwimmbad als „Diskriminierung“ von Frauen

Published On: 4. Oktober 2023 17:09

Im Kampf um das, was absurderweise als „politische Korrektheit“ bezeichnet wird, scheinen manche deutsche Gerichte keine Grenzen zu kennen. Die jüngste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, welche Absurditäten als nächstes kommen werden. Werden Männer in Zukunft gezwungen sein, BHs zu tragen, um die Gleichberechtigung zu gewährleisten? Wird es als Diskriminierung angesehen und verboten, dass Männer Frauentoiletten benutzen? Dies würde zur Logik des Gerichts passen. Zwar hat das Gericht am Freitag nach dreistündiger Verhandlung nicht endgültig entschieden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht, weil sie Frauen vorschreiben, ihre Brüste zu bedecken. Aber Richterin Cornelia Holldorf traf zumindest eine Teilentscheidung. Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro verlangt, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der „Plansche“ und später auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bedecken oder das Gelände zu verlassen. Die Klägerin sieht darin eine Diskriminierung, da es um ihre Weiblichkeit geht. Es ist ein logischer Schluss, dem man kaum widersprechen kann. In der Tat. Wenn die Klägerin ein Mann gewesen wäre, hätte sie dieses Problem nicht gehabt. Obwohl es auch Männer gibt, deren Brustgröße die von Frauen übertrifft. Das ist die wahre Geschichte. Jetzt vorbestellen – bevor das Buch verboten wird! In unserer Kultur ist es seit langem üblich, dass Frauen ihre Brüste bedecken und Männer nicht. Besonders im Hinblick auf unsere „kulturelle Bereicherung“, also die Menschen aus dem islamischen Kulturraum, ist die Pflicht zur Bedeckung wohl keine schlechte Idee. Aber nicht nur die Klägerin fühlt sich diskriminiert – die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Zwanzig junge Frauen waren extra als Zuschauerinnen zum Prozess gekommen, um den Kampf für die freie Brust und die Entschädigung zu unterstützen. Die Richterin ließ sich davon offenbar beeindrucken und stellte fest, dass die Klägerin äußerlich anders behandelt wurde als ein Mann. Das war eine ungleiche Behandlung. In der Tat. Es ist auch eine ungleiche Behandlung, dass Frauen Geburtshilfe bekommen, Männer aber nicht. Die Welt kann manchmal zu ziemlich ungleicher Behandlung führen. Man könnte sogar von einer „Schlechterbehandlung“ sprechen, fand die Richterin. Genau. Wie beim Stillen von Babys. Da wird nicht die Frau, sondern der Mann schlechter behandelt, weil er dazu nicht in der Lage ist. Auch mit großer Brust. Aber vielleicht wird sich das Kammergericht auch dieser Ungerechtigkeit annehmen. Die rechtliche Frage ist nun, ob diese Behandlung gerechtfertigt war, so die Richterin. Das Gericht gab Lebreton in einer ersten entscheidenden Teilfrage Recht. Denn in der vorherigen Instanz hatte das Landgericht diese Frage noch offen gelassen. Vielleicht sollte man noch weiter gehen. Ist es nicht generell eine „Schlechterbehandlung“ von Menschen, dass sie nicht nackt auf der Straße herumlaufen dürfen – während Hunde und Katzen es dürfen? Fragen über Fragen. „Zwischen männlichen und weiblichen Brüsten gibt es geschlechtliche Unterschiede“, hatte das Landgericht in erster Instanz entschieden. Den Journalisten scheint das suspekt zu sein. Sie schreiben: „Welche das sein sollen, hat das Landgericht jedoch nicht erklärt.“ Dass Frauen mit ihrer Brust Kinder stillen können und die weibliche Brust für die meisten Männer ein Sexualobjekt ist, während die männliche Brust für die meisten Frauen kein Sexualobjekt ist, scheint den Kollegen offenbar nicht bekannt zu sein. Man kann heutzutage wohl nicht erwarten, dass Journalisten solche Fakten kennen. Was sie jedoch wissen: Diskriminierung ist überall zu finden. Es wird berichtet, dass nach dreistündiger Verhandlung vor dem Kammergericht in Berlin weitere Beratungen des 9. Zivilsenats erforderlich sind. Da die Parteien den Streit nicht durch einen Vergleich beilegen konnten, bleibt neben einem streitigen Urteil als weitere Option, dass das Land Berlin die Klageforderung (teilweise) anerkennt. Und dann geht es im Text der Kollegen von vorne los: „Ob es einen sachlichen Grund für die ungleiche Kleiderordnung im Badebetrieb gibt, bleibt offen.“ Damit sind wir wieder bei der Biologie. Aber was sind schon Fakten? „Wir erkennen an, dass es für die Klägerin eine unangenehme Situation war, die das Land aber nie gewollt hat“, sagte der Anwalt des Landes Berlin mit logischer Schlussfolgerung. Wer hätte das gedacht? Falsche Zuständigkeit? Der Anwalt des Landes erklärte weiter, dass der Sicherheitsdienst auf dem Spielplatz nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig war und nicht dafür, die Frau vom Gelände zu verweisen. Dennoch bleibt er bei der Auffassung, dass die Behandlung gerechtfertigt war, wie auch das Landgericht in erster Instanz

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„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten? Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben. Aber zumindest

Details zu „Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen…

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