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Aktennotiz zu Cum-Ex: Untersuchungen gegen Scholz aufgrund seiner Position als Kanzler aus „Rücksicht“ eingestellt

Published On: 5. Oktober 2023 11:15

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein grundlegendes Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Allerdings wirft ein kürzlich veröffentlichter Aktenvermerk der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, Anne Brorhilker, Zweifel daran auf, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. In dem Vermerk mit der Akten-Nummer 213 AR 14/22 wird von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ gesprochen. Zudem wird erklärt, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt wurden, unter Verweis auf seine „Stellung“ als deutscher Regierungschef. Die NachDenkSeiten haben aufgrund dieser Informationen auf der Bundespressekonferenz nachgefragt.

Der Cum-Ex-Experte Fabio de Masi, der Ende August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre gestellt hatte, bezeichnet den Aktenvermerk als „eine Bombe“. Laut de Masi gibt es eklatante Widersprüche bei Scholz‘ Erinnerungslücken in der Warburg-Affäre, wie in dem von Oliver Schröm aufgedeckten Vermerk deutlich wird. Die Ermittlungen von Staatsanwältin Brorhilker mussten jedoch aufgrund von Scholz‘ Stellung eingestellt werden. Dies wirft die Frage nach der Gleichheit vor dem Gesetz auf. Mittlerweile wurde Brorhilker trotz Protesten des Generalstaatsanwalts vom grünen NRW-Justizminister entmachtet.

Hintergrund ist ein interner Aktenvermerk von Anne Brorhilker, der der STERN vorliegt. Brorhilker ist die erfolgreichste Cum-Ex-Ermittlerin in Deutschland und hat unter anderem dafür gesorgt, dass die Warburg-Bank einen Teil der gestohlenen Steuergelder zurückzahlen musste. Allerdings musste sie die Ermittlungen gegen Kanzler Scholz einstellen. Die Akte zu Scholz wurde im Juli 2023 erneut geöffnet, da nie schriftlich begründet wurde, warum weitere Ermittlungen nicht gerechtfertigt seien. Die Begründung von Brorhilker lautet, dass aufgrund von Scholz‘ Stellung als amtierender Kanzler kein weiteres Zuwarten vertretbar sei. Der Generalstaatsanwalt setzte ihr eine enge Frist, sodass eine Prüfung der Beweise gegen Scholz unmöglich war und das Verfahren eingestellt werden musste. Zudem darf Brorhilker den Vorwurf, dass Scholz den Untersuchungsausschuss belogen hat, nicht mehr prüfen. Die Bundesregierung erklärte in einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, dass die Vorgänge im Zusammenhang mit einem Treffen von Scholz mit Vertretern der Warburg-Bank nicht mehr rekonstruierbar seien

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der Cum-Ex-Experte

Details zu Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

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