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Aktennotiz zu Cum-Ex: Untersuchungen gegen Scholz wegen „Berücksichtigung“ seiner Position als Kanzler eingestellt

Published On: 5. Oktober 2023 11:15

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein grundlegendes Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, wirft jedoch Zweifel auf, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. In dem Vermerk mit der Akten-Nummer 213 AR 14/22 wird von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ gesprochen. Es wird auch erklärt, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt wurden, unter Verweis auf seine „Stellung“ als deutscher Regierungschef. Die NachDenkSeiten haben auf der Bundespressekonferenz nachgefragt.

Der Cum-Ex-Experte Fabio de Masi, der Ende August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre gestellt hatte, bezeichnet den Vorgang als „eine Bombe“. Laut einem internen Aktenvermerk der führenden Cum-Ex-Staatsanwältin Deutschlands gibt es eklatante Widersprüche bei Olaf Scholz‘ Erinnerungslücken in der Warburg-Affäre. Die Ermittlungen mussten jedoch aufgrund von Scholz‘ Stellung eingestellt werden. Die Oberstaatsanwältin wurde trotz Protesten des Generalstaatsanwalts entmachtet.

Ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der dem STERN vorliegt, enthüllt neue Informationen über die Ermittlungen gegen Kanzler Scholz in der Warburg-Affäre. Die Akte zu Scholz wurde im Juli 2023 erneut geöffnet, da nie schriftlich begründet wurde, warum weitere Ermittlungen gegen ihn nicht gerechtfertigt seien. Die Staatsanwältin musste eine Begründung nachliefern. Die Verfügung zeigt, dass es genügend Anhaltspunkte gab, um die Rolle von Scholz genauer zu untersuchen. Doch aufgrund seiner Stellung als amtierender Kanzler wurden weitere Ermittlungen nicht gewünscht. Die Cum-Ex-Chefermittlerin wurde vom Grünen-Justizminister entmachtet.

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu einem Treffen von Bundeskanzler Scholz mit Vertretern der Warburg Bank beantwortet. Auf die Frage nach den Widersprüchen von Scholz in dieser Angelegenheit antwortete die Bundesregierung lapidar, dass die Vorgänge im Zusammenhang mit einem Kalendereintrag zu diesem Treffen nicht mehr rekonstruierbar seien. Die NachDenkSeiten haben auf der Bundespressekonferenz nachgefragt

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der Cum-Ex-Experte

Details zu Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

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