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Aktennotiz zu Cum-Ex: Untersuchungen gegen Scholz wegen „Rücksicht“ auf seine Position als Kanzler eingestellt

Published On: 5. Oktober 2023 11:15

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein wichtiger Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, wirft jedoch Zweifel auf, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. In dem Vermerk mit der Akten-Nummer 213 AR 14/22 wird von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ gesprochen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt wurden, unter Verweis auf seine „Stellung“ als deutscher Regierungschef. Die NachDenkSeiten haben auf der Bundespressekonferenz nachgefragt.

Der Cum-Ex-Experte Fabio de Masi, der Ende August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre gestellt hatte, bezeichnet den Vorgang als „eine Bombe“. Laut einem 20-seitigen Vermerk von Oliver Schröm gibt es eklatante Widersprüche bei Olaf Scholz‘ Erinnerungslücken in der Warburg-Affäre. Die führende Cum-Ex Staatsanwältin sieht sogar Hinweise auf potenzielle „aktive Einflussnahme“ auf das Steuerverfahren in den Tagebüchern. Ihre Ermittlungen musste sie jedoch unter „Rücksicht auf die Stellung“ von Scholz einstellen.

Hintergrund ist ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der dem STERN vorliegt. Brorhilker gilt als die erfolgreichste Cum-Ex-Ermittlerin in Deutschland. Sie hat unter anderem dafür gesorgt, dass die Warburg-Bank einen Teil der gestohlenen Steuergelder zurückzahlen musste. Doch Ermittlungen gegen Kanzler Scholz wegen seiner Rolle in der Causa musste sie einstellen. Dank dem Aktenvermerk weiß die Öffentlichkeit jetzt auch, warum. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte die Akte zu Scholz im Juli 2023 nochmals öffnen müssen, weil nie schriftlich begründet worden war, warum weitere Ermittlungen gegen ihn nicht gerechtfertigt seien. Staatsanwältin Brorhilker musste also eine Begründung nachliefern. Laut dem STERN liest sich das Papier in Teilen wie eine Begründung, warum man eigentlich Ermittlungen gegen Scholz hätte vorantreiben sollen. Doch aufgrund seiner Stellung als amtierender Kanzler wurden weitere Ermittlungen nicht gewünscht

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der Cum-Ex-Experte

Details zu Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

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