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Aktenvermerk über Cum-Ex: Untersuchungen gegen Scholz wegen „Rücksicht“ auf seine Position als Kanzler eingestellt

Published On: 5. Oktober 2023 11:15

Die Gleichheit vor dem Gesetz ist ein grundlegendes Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, wirft jedoch Zweifel auf, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. In dem Vermerk mit der Akten-Nummer 213 AR 14/22 werden „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ erwähnt. Es wird auch erklärt, dass die Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt wurden, unter Verweis auf seine „Stellung“ als deutscher Regierungschef. Die NachDenkSeiten haben aufgrund dieser Informationen auf der Bundespressekonferenz nachgefragt.

Der Cum-Ex-Experte Fabio de Masi, der Ende August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler wegen uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre gestellt hatte, bezeichnet den Aktenvermerk als „eine Bombe“. Laut de Masi gibt es eklatante Widersprüche bei Scholz‘ Erinnerungslücken in der Warburg-Affäre, wie in dem von Oliver Schröm aufgedeckten Vermerk deutlich wird. Die führende Cum-Ex Staatsanwältin sieht sogar Hinweise auf potenzielle „aktive Einflussnahme“ auf das Steuerverfahren in den Tagebüchern. Ihre Ermittlungen musste sie jedoch aufgrund von Scholz‘ Stellung einstellen. Mittlerweile wurde sie trotz Protesten des Generalstaatsanwalts vom grünen NRW-Justizminister entmachtet.

Hintergrund ist ein interner Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der dem STERN vorliegt. Brorhilker gilt als die erfolgreichste Cum-Ex-Ermittlerin in Deutschland. Sie ist seit zehn Jahren an dem Thema dran und hat unter anderem dafür gesorgt, dass die Warburg-Bank zumindest einen Teil der geraubten Steuergelder zurückzahlen musste. Auch brachte sie erstmals Schlüsselzeugen zur Cum-Ex-Affäre zum Reden. Doch Ermittlungen gegen Kanzler Scholz wegen dessen Rolle in der Causa musste sie einstellen. Dank dem Aktenvermerk weiß die bundesdeutsche Öffentlichkeit jetzt auch wieso

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der Cum-Ex-Experte

Details zu Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

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