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Die Bundesregierung lehnt es entschieden ab, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

Published On: 6. Oktober 2023 10:00

In der Bundesregierung gibt es einen besorgniserregenden Geschichtsrevisionismus. Dies wird zumindest durch die aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“ vermittelt. Das Auswärtige Amt erklärt darin, dass es die Bewertung bestimmter historischer Gruppierungen als rechtsextrem oder antisemitisch nicht unterstützt. Dies ist eine Reaktion auf Zitate aus dem Jahrbuch für Antisemitismusforschung und dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zur geschichtswissenschaftlichen Bewertung der ukrainischen Gruppierungen OUN-B und UPA, die während des NS-Regimes mitverantwortlich für die Ermordung von Juden, Polen und Roma waren. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, auf welchen neuen Erkenntnissen diese Aussagen der Regierung beruhen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass sie sich nicht die rechtlichen Wertungen und Tatsachenbehauptungen zu eigen macht, die in der Anfrage enthalten sind. Insbesondere lehnt sie die pauschale Einordnung bestimmter historischer Gruppierungen oder Personen als rechtsextrem, antisemitisch, antiziganistisch oder rassistisch ab. Diese Aussage der Bundesregierung bezüglich der historischen Einschätzung von Organisationen wie der OUN-B ist äußerst bedenklich. Die OUN-B-Milizen waren maßgeblich an anti-jüdischen Pogromen beteiligt und hatten einen offen antisemitischen und faschistischen Diskurs. Und die Bundesregierung erklärt nun, dass sie sich nicht als „antisemitisch“ oder „rassistisch“ bezeichnen lassen will. In der Anfrage wird unter anderem auf das Jahrbuch für Antisemitismusforschung verwiesen, das die OUN als autoritäre, faschistische Bewegung einstuft. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen fest, dass Mitglieder der OUN und UPA mit den deutschen Besatzern zusammengearbeitet und zur Vernichtung von Juden, Polen und Roma beigetragen haben.

Angesichts dieses Geschichtsrevisionismus wollten die NachDenkSeiten von der Vertreterin des Auswärtigen Amtes wissen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen sich die Regierung in ihrer Antwort stützt, um die Einschätzung des Jahrbuchs für Antisemitismusforschung, der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und zahlreicher Veröffentlichungen der Bundeszentrale für politische Bildung zu widersprechen, die die OUN-B unter Bandera und ihren militärischen Flügel eindeutig als antisemitisch und rassistisch bewerten

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Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

In der Bundesregierung greift ein haarsträubender Geschichtsrevisionismus um sich. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls die aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“. Das Auswärtige Amt erklärt dort, man mache sich die Bewertung „bestimmter historischer Gruppierungen“ als rechtsextrem oder antisemitisch „ausdrücklich nicht zu eigen.“ Dies erfolgt in Reaktion auf Zitate aus dem Jahrbuch für Antisemitismusforschung sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur geschichtswissenschaftlichen Bewertung der mit dem NS-Regime kollaborierenden und für die Ermordung abertausender Juden, Polen und Roma verantwortlichen ukrainischen Gruppierungen wie OUN-B und UPA. Die NDS wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, auf welchen neuen Erkenntnissen diese regierungsamtlichen Aussagen beruhen. Von Florian Warweg. „Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung und den Fragestellungen enthaltenen

Details zu Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

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