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Die deutsche Bundesregierung lehnt es entschieden ab, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

Published On: 6. Oktober 2023 10:00

In der Bundesregierung gibt es einen besorgniserregenden Geschichtsrevisionismus. Dies wird zumindest durch die aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“ vermittelt. Das Auswärtige Amt erklärt dort, dass es die Bewertung bestimmter historischer Gruppierungen als rechtsextrem oder antisemitisch nicht unterstützt. Dies ist eine Reaktion auf Zitate aus dem Jahrbuch für Antisemitismusforschung und dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, die die geschichtswissenschaftliche Bewertung der mit dem NS-Regime kollaborierenden ukrainischen Gruppierungen wie OUN-B und UPA betreffen, die für die Ermordung von Juden, Polen und Roma verantwortlich waren. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, auf welchen neuen Erkenntnissen diese Aussagen der Regierung beruhen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass sie sich nicht den rechtlichen Wertungen und Tatsachenbehauptungen anschließt, die in der Anfrage enthalten sind. Insbesondere lehnt sie die pauschale Einordnung bestimmter historischer Gruppierungen oder Personen als rechtsextrem, antisemitisch, antiziganistisch oder rassistisch ab. Diese Aussage der Bundesregierung zur historischen Einschätzung von Organisationen wie der OUN-B ist äußerst bedenklich. Die OUN-B-Milizen waren maßgeblich an den anti-jüdischen Pogromen beteiligt und hatten einen offen antisemitischen und faschistischen Diskurs. Die Bundesregierung erklärt jedoch, dass sie sich die Bezeichnung als „antisemitisch“ oder „rassistisch“ für solche Handlungen nicht zu eigen macht.

Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf das Jahrbuch für Antisemitismusforschung, das die OUN als autoritäre, faschistische Bewegung beschreibt, die sich an deutschen, kroatischen und italienischen Faschisten orientierte. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen fest, dass es allgemein anerkannt ist, dass Angehörige der OUN und UPA mit den deutschen Besatzern zusammengearbeitet und zur Vernichtung von Juden, Polen und Roma beigetragen haben. Das Auswärtige Amt reagiert auf diese Vorbemerkungen und Quellenverweise und bezieht sich in seinen weiteren Antworten immer wieder darauf. Die NachDenkSeiten haben auf der Bundespressekonferenz nachgefragt, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen sich das Ministerium in seiner Antwort gegen die Einschätzung des Jahrbuchs für Antisemitismusforschung, der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und zahlreicher Veröffentlichungen der Bundeszentrale für politische Bildung stützt, die die OUN-B unter Bandera und ihren militärischen Flügel eindeutig als antisemitisch und rassistisch bewerten

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Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

In der Bundesregierung greift ein haarsträubender Geschichtsrevisionismus um sich. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls die aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“. Das Auswärtige Amt erklärt dort, man mache sich die Bewertung „bestimmter historischer Gruppierungen“ als rechtsextrem oder antisemitisch „ausdrücklich nicht zu eigen.“ Dies erfolgt in Reaktion auf Zitate aus dem Jahrbuch für Antisemitismusforschung sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur geschichtswissenschaftlichen Bewertung der mit dem NS-Regime kollaborierenden und für die Ermordung abertausender Juden, Polen und Roma verantwortlichen ukrainischen Gruppierungen wie OUN-B und UPA. Die NDS wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, auf welchen neuen Erkenntnissen diese regierungsamtlichen Aussagen beruhen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window

Details zu Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

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