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Mitarbeiter bewaffnet

Published On: 7. Oktober 2023 15:46

Zwar haben die Vertreter der Polizei auf der Straße nicht viel zu sagen, aber auch das Polizeihauptquartier nicht. Das bedeutet, dass nur so viel gesagt wird, wie gewünscht wird. Dies wird durch meine Presseanfrage an die Polizei München bestätigt und kann als Willkür oder Machtmissbrauch angesehen werden. Die Polizei in München begleitete also spontan eine Verkehrsblockade, die von der zuständigen Versammlungsbehörde nicht angezeigt wurde und rechtlich als Spontanversammlung bewertet wurde. Aber nach welchen Kriterien wurde dies spontan bewertet? Nach dem Wetter oder nach eigenem Ermessen? Denn solch eine Nötigung von ferngesteuerten und fernfinanzierten Aktivisten ist politisch gewollt, im Gegensatz zu unangemeldeten Protesten gegen das WHO-Corona-, NATO-Kriegs- oder Israel-Apartheids-Regime? Warum blockieren die Klimafanatiker immer noch keine Rüstungs- und Kasernentore oder die US-NATO-Airbase Ramstein? Würde die deutsche Polizei sie genauso vorlaut, dumm und arrogant schützen oder eskortieren wie in München? Immerhin sind Panzer und Kampfjets nicht gerade umweltfreundlich. Sie sind sogar umweltschädlicher als die Durchschnittsfahrzeuge von Lischen oder Sven Müller, die zumindest noch etwas individuelle, wenn auch überwachte Bewegungsfreiheit haben. Vielleicht ist das aber auch nur eine Rechtfertigung für alberne Heuchelei und systematische Verlogenheit? Wer weiß das schon? Vielleicht die Polizei? Egal.

Nun gut, ich hatte ein Video vor Ort erhalten, auf das ich mich bezog. Es wurde mit einem Smartphone aufgenommen, wenn ich das überhaupt erwähnen muss. Darauf war zu sehen, wie ein befragter Polizist die Frage, ob es sich bei der Verkehrsbehinderung um eine angemeldete Demonstration handele, verweigerte. Ein zweiter Polizist in auffälliger Warnweste antwortete auf die erneute Frage, ob es sich um eine genehmigte Demonstration handele: „Jetzt schon, seitdem wir mit denen laufen, ja.“ Nun wollte ich wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage das spontane Mitlaufen der Polizei mit halbherzigen Straftätern beruht – schließlich handelt es sich in solchen Fällen laut SWR um die Straftat der Nötigung. Und wer hat nach welchen Kriterien entschieden? Oder wie grenzt die Polizei ihr Handeln in diesem Fall von politischer Willkür ab und seit wann ist es die Aufgabe der Polizei, wie in München Stellung zu beziehen und möglicherweise aktive Beihilfe zu einer Straftat wie der Nötigung zu leisten? Ist der Polizei wenigstens bekannt, ob es aufgrund dieser Verkehrsblockade zu Personenschäden gekommen ist, weil möglicherweise ein Krankenwagen stecken geblieben ist? Da es sich um eine nicht angemeldete Demonstration handelte, fand ein anderer Polizist, der zwar nicht im Bild zu sehen, aber deutlich zu hören war, in seiner Argumentation: „Aber wir leben ja trotzdem in Deutschland.“ Das fühlte sich fast wie eine Aufforderung an, im Polizeipräsidium München nachzufragen, seit wann der „bloße Umstand, in Deutschland zu leben, ausreicht, um eine Straftat in Form einer Verkehrsbehinderung zu dulden und zu unterstützen“ und wo dies im Gesetz geregelt ist. Mir war dieser Unsinn von einem uniformierten Steuergeldempfänger – ganz anders als der aggressive und unfreundliche Umgangston einiger junger Polizisten – bisher nicht bekannt. Aber ich hatte sowieso das Gefühl, dass ich keine sachlichen Antworten erwarten konnte, außer viel Blabla und heiße Luft, wenn überhaupt. Aber könnte man das Verhalten der Polizei zumindest als Referenz für die Planung und Durchführung zukünftiger Aktionen heranziehen und wenn nicht, warum nicht? Dann kam am 24. September um 11:48 Uhr die offizielle Antwort von Herrn Müller, dem Hauptkommissar: „Zu einzelnen Details während eines komplexeren und dynamischen Einsatzablaufs und zu den vielen individuellen Tätigkeiten und kurzfristigen Interaktionen der dabei eingesetzten Beamten können wir Ihnen keine detaillierten Auskünfte erteilen.“ Warum? „Es gibt kein gesetzliches Auskunftsrecht der Bürger gegenüber der Polizei in Bayern.“ Oder anders gesagt: „Rechtlich gesehen war der Einsatzgrund eine nicht angezeigte Versammlung, die von der Polizei als Spontanversammlung bewertet wurde. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie im Bayerischen Versammlungsgesetz.“ Die Aufgabe der Bayerischen Polizei ist im Artikel 2 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes geregelt. „Grundsätzlich gilt für die Polizei das Prinzip der staatlichen religiös-weltanschaulichen Neutralität, das sich aus den Artikeln 3, 4 und 33 des Grundgesetzes ableitet.“ Zwar haben die genannten Artikel 3, 4 und 33 nicht viel mit meinen Fragen zu tun, aber das Grundgesetz war und ist der EU-Deutschland-Polizei total egal, wenn es um Meinungen zu Grundrechtsver

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Erfüllungsgehilfen unter Waffen

Zwar haben die Polizeivertreter auf der Straße inhaltlich nicht viel zu sagen, das Polizeihauptquartier dafür aber auch nicht. Das heißt: Man sagt eben nur so viel, wie man will. Das belegt meine Presseanfrage an die Polizei von München und ist dann so etwas wie Willkür oder die Herrlichkeit der Macht(-Handlanger). Die Polizei in München begleitete also spontan eine Verkehrsblockade in München oder wie Polizeihauptkommissar Sven Müller mir am 22. September 2023 um 11:59 Uhr „mit freundlichen Grüßen“ zur Bestätigung des Eingangs meiner Presseanfrage schrieb: „Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Aktion um eine bei der zuständigen Versammlungsbehörde nicht angezeigte, sich fortbewegende Versammlung handelte, die daraufhin von der Polizei rechtlich als Spontanversammlung bewertet wurde.“ Aha, und wonach genau

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