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Peinlich: Kachelmanns digitale Attacke gegen Chrupalla

Published On: 7. Oktober 2023 9:28

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Im März 2010 wurde Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt und über 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten. Die Presse, insbesondere die Bild-Zeitung, stürzte sich auf den Angeklagten und bedauerte es, als er schließlich nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen wurde und verschiedene Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse gewann. Es scheint, als hätte er vergessen, wie es sich anfühlt, mit Schmutz beworfen zu werden. In einem Tweet über Tino Chrupalla, der während einer Wahlkampfveranstaltung einen Herzstillstand erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste, drückte er seine Meinung aus. Er ist bereit, Straftaten zu verurteilen, wie großzügig! Aber die Forderung nach Anteilnahme an Chrupallas Schicksal betrachtet er als abseitig. Man könnte sich wünschen, dass er während des Kachelmann-Prozesses dasselbe gesagt hätte: „Korrekt, die Forderungen nach Anteilnahme am Schicksal von Herrn Kachelmann sind abseitig. Ich bin bereit, Falschbeschuldigungen zu verurteilen. Aber das Land hätte ethisch und gesellschaftlich gewonnen, wenn er nicht geboren worden wäre.“ Niemand hat das gesagt, und wenn jemand es gesagt hätte, wäre er wahrscheinlich von Kachelmann verklagt worden. Aber jetzt geht es um den Kampf gegen Rechts und nicht nur um den Vorwurf einer Vergewaltigung, da darf man nicht so kleinlich sein. Wie so oft verlieren die selbsternannten Vertreter des Guten jeden Maßstab und jedes Gefühl für Recht und Moral.

Nach §185 StGB wird man wegen Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Äußerung fand öffentlich statt, aber ist es eine Beleidigung? Nach Lehrbuchmeinung ist eine Meinungsäußerung beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist. Und das sollte hier der Fall sein, denn die Existenz eines unbescholtenen Menschen als ethische und gesellschaftliche Belastung zu bezeichnen, reduziert offenbar den ethischen und sozialen Wert des Adressaten. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe wären nach dem Gesetzestext angebracht, Chrupalla selbst sollte eine Klage in Betracht ziehen. Aber wahrscheinlich wird es nicht so weit kommen, und vielleicht kann man auch auf andere Weise vorgehen. Ignorieren wir Kachelmann, egal was er sagt oder wo er es sagt. Nehmen wir ihm das Publikum. Er ist nicht der Einzige, der das verdient hätte, aber irgendwo muss man ja anfangen.

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktiv dabei sind die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen

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Beschämend: Kachelmanns virtueller Vernichtungsangriff auf Chrupalla

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger Es geschah im März 2010, dass Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt und mehr als 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten wurde. Teile der Presse, allen voran die Bild-Zeitung, für die Alice Schwarzer berichtete, schossen sich auf den Beklagten ein und waren voll des Bedauerns, als er schließlich nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen wurde und zusätzlich verschiedene Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse gewann. Wie man sich fühlt, wenn man mit Schmutz beworfen wird, hat er allem Anschein nach vergessen. In einem nicht unbedingt mitfühlenden Tweet über Tino Chrupalla, der nach derzeitigem Informationsstand während einer Wahlkampfveranstaltung nach einem „Nadelstich mit einer unklaren Substanz eine

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