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Eine Sonderbehandlung für Olaf. Der deutsche Rechtsstaat hat kein Interesse an Cum-Ex-Helfern

Published On: 9. Oktober 2023 10:00

Irgendwie scheint die deutsche Justiz nicht daran interessiert zu sein, sich mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank zu beschäftigen. Ein neu aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung dafür liefern: Die Ermittler haben bei ihrem Prüfverfahren möglicherweise nicht so gründlich gearbeitet, wie es üblich gewesen wäre, aufgrund der Stellung des Regierungschefs. Diese Aussage stammt ausgerechnet von der Oberstaatsanwältin, die von Anfang an in ihrer Ermittlungsarbeit behindert wurde. Es scheint, als ob der Rechtsstaat in solchen Fällen nicht gerecht handelt. Während einfache Bürger mit voller Härte bestraft werden, lässt er die Mächtigen und Reichen oft ungeschoren davonkommen. Der Cum-Ex-Skandal und insbesondere die Rolle, die Olaf Scholz als mutmaßlicher Helfer bei dem millionenschweren Steuerdiebstahl gespielt hat, sind ein gutes Beispiel dafür. Die deutsche Justiz scheint jedoch nicht daran interessiert zu sein, die Ermittlungen gegen den Bundeskanzler aufzunehmen. Es gibt Hinweise auf Ungereimtheiten in den Aussagen und mögliche Einflussnahme des damaligen Ersten Bürgermeisters von Hamburg, Peter Tschentscher, bei der Verzicht auf Steuerrückzahlungen im Zusammenhang mit den illegalen Cum-Ex-Deals der Warburg-Bank. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch beschlossen, keine Ermittlungen gegen den Kanzler einzuleiten. Es gibt Hinweise darauf, dass Scholz als Vermittler zwischen Warburg-Chef Christian Olearius und Tschentscher fungiert hat. Scholz hat zunächst bestritten, sich mit dem Bankier getroffen zu haben, aber dann wurden Olearius‘ Tagebücher gefunden, in denen er drei Treffen mit Scholz erwähnt. Die Hamburger Justiz hat dies jedoch akzeptiert. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat vor zehn Monaten ebenfalls beschlossen, keine Ermittlungen einzuleiten, da es keinen Anfangsverdacht gab und keine Beweise für Gesprächsinhalte gefunden wurden. Die Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat jedoch in einem Schreiben, das dem Stern zugespielt wurde, deutlich gemacht, dass die Ermittlungen gegen Scholz hätten vorangetrieben werden müssen. Sie erklärt, dass aufgrund der Stellung von Scholz ein weiteres Zuwarten nicht vertretbar war. Es scheint, dass die Beweismittel nicht ausreichend geprüft wurden, insbesondere das E-Mail-Postfach von Scholz‘ Vertrauter Jeanette Schwamberger. Der Stern deutet an, dass die Kölner Staatsanwaltschaft genügend Anhaltspunkte hatte, um die Rolle von Scholz genauer zu untersuchen, aber aufgrund des engen Zeitrahmens nicht dazu kam

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Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

Irgendwie will die deutsche Justiz sich nicht mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen. Ein frisch aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung liefern: Demnach agierten die Ermittler bei ihrem Prüfverfahren „mit Rücksicht auf die Stellung“ des Regierungschefs wohl nicht ganz so akribisch wie üblich. Diese Darstellung stammt ausgerechnet von jener Oberstaatsanwältin, die von langer Hand in ihrem Fahndungseifer ausgebremst werden sollte. Zufälle gibt’s. Von Ralf Wurzbacher. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der sogenannte Rechtsstaat kann so schön ungerecht sein. Einfachen und unliebsamen Bürgern begegnet er für gewöhnlich mit voller Härte und unter Aufbietung seines ganzen Straf- und Disziplinierungsarsenals. Aber bei Verfehlungen der Mächtigen und Reichen

Details zu Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

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